Über den Sinn von Wärmespeichern in Gebäuden herrscht nach wie vor Uneinigkeit unter SHK-Fachleuten. Trinkwarmwasserspeicher werden nicht infrage gestellt, doch über Pufferspeicher hört man oft, sie seien zu teuer, nähmen nur Platz weg und würden die Effizienz der Anlage insgesamt mindern, wobei meist ihre Bereitschaftsverluste, die Stand-by-Verluste, hervorgehoben werden. Die Befürworter halten dagegen: Pufferspeicher erhöhten sogar die Effizienz des Systems, da sie es erlaubten, Wärmeerzeugung und Verbrauch zeitlich voneinander zu entkoppeln. Das ermögliche es den Wärmeerzeugern, zumal Wärmepumpen, über viele Betriebsstunden im optimalen Leistungsbereich zu laufen, unabhängig von der aktuellen Wärmeanforderung im Gebäude.
Die Entwurfsfassung der VDI-Richtlinie 4657, Blatt 2, „Planung und Integration von Energiespeichern in Gebäudeenergiesysteme – Thermische Energiespeicher (TES)“, hebt in diesem Zusammenhang hervor: „Luft-Wasser-Wärmepumpen und geothermische Wärmepumpen benötigen stets einen Wärmespeicher, wenn keine modulierende Betriebsweise möglich ist, also wenn die Wärmepumpe bei Teillastanforderung taktet. Vor allem der zu erwartende Einsatz von Wärmepumpen im Gebäudebestand mit Heizkörpern als dominierendem Wärmeübergabesystem erfordert die Installation von Pufferspeichern, um Unterbrechungen der Heizwärmelieferung zu überbrücken, wenn Trinkwasser erwärmt wird. Darüber hinaus können etwaige vertragsgebundene Sperrdauern/Abschaltvereinbarungen einen Wärmespeicher erfordern.“ [1] Zwar gilt für seit Anfang 2024 neu installierte Wärmepumpen ab einer Leistung von 4,2 Kilowatt, dass die Versorger sie bei nachweislich drohender Netzüberlastung lediglich drosseln, nich ...
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