Mit bis zu 200.000 Euro pro Anlage fördern Bundeswirtschaftsministerium und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Auf- und Umrüstung von stationären RLT-Anlagen. Insgesamt liegen 500 Millionen Euro im Fördertopf. „Zur schnellen Eindämmung der Corona-Pandemie müssen bestehende RLT-Anlagen in Gebäuden, in denen sich viele Menschen aufhalten, auf- und umgerüstet werden“, erklärt BAFA-Präsident Torsten Safarik. Die jetzt novellierte Richtlinie sieht er als wichtigen Schritt, um das Licht am Ende des Tunnels zügiger zu erreichen und die Pandemie weiter zu bekämpfen. Dazu können seit dem 2. April neben öffentlichen oder teil-öffentlichen Einrichtungen beziehungsweise Trägern auch ausgewählte private Einrichtungen einen Antrag stellen, zum Beispiel private Kitas und Schulen, medizinische Einrichtungen, private Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Behinderte sowie für Kinder- und Jugendhilfe.
Die Neuerungen des Förderprogramms
Weitere Neuerungen der Förderung raumlufttechnischer Anlagen: Die Mindestraumgröße, die eine RLT-Anlage versorgt, ist auf ein Regelstromvolumen von 400 Kubikmeter pro Stunde verkleinert und der Anteil der förderfähigen Ausgaben von 40 Prozent auf 80 Prozent erhöht. Neu aufgenommen ist die Förderung von UV-C-Technik – unter der Vorgabe von Qualitätskriterien, die Funktionalität und Sicherheit sicherstellen sollen. Außerdem sind Kleinbeihilfen als weitere beihilferechtliche Grundlage zugelassen. Auch der Anschluss notwendiger Nebenräume, zum Beispiel das Foyer eines Theaters oder die Umkleidekabinen einer Turnhalle, an eine bestehende stationäre RLT-Anlage hat der Bund zusätzlich in die Förderung aufgenommen. Bedingung hierfür ist, dass ein direkter funktionaler Zusammenhang zwischen den Räumen besteht und es sich nur um einzelne Räume handelt. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Quelle: BAFA / jb
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