Zuschüsse für ihre Entwicklung und eine energieeffiziente Versorgung können Kommunen über die KfW-Programme 432 und 201/202 beantragen. Im Programm 432 lag der Fokus bislang auf Gebäuden und deren Versorgung. Seit 1. April 2021 lassen sich auch Digitalisierung, grüne Infrastruktur, klimafreundliche Mobilität und Klimaanpassung in ein Konzept integrieren. „Sanierungsmanagerinnen und -manager können jetzt deutlich stärker gefördert werden“, informiert die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW). Über eine Laufzeit von unverändert fünf Jahren stünden statt bisher 250.000 Euro nun bis zu 350.000 Euro zur Verfügung. Der förderfähige Sachkostenanteil habe sich zudem von zehn auf 20 Prozent verdoppelt. Mit Zuschüssen für Konzepte und Personal von 75 statt bislang 65 Prozent habe die KfW außerdem die Gesamtförderhöhe lukrativer gestaltet. Obendrein habe sie die Mindestgrenze von 15 Prozent Eigenmitteln aufgehoben. Daher ließen sich durch Programmkombinationen sogar Förderquoten von bis zu 95 Prozent erreichen. Die Regelung gilt bis zum 30. Juni 2022.
Quartiersversorgung: Was die KfW-Programme 201/202 an neuem bieten
Fördermittel für eine energieeffiziente Quartiersversorgung lassen sich über die Programme 201 und 202 beantragen. Umfassend erweitert ist das Themenspektrum im Programm Quartiersversorgung (201/202): Neben Wärme, Kälte, Wasser und Abwasser können ab sofort auch hier die Bereiche klimafreundliche Mobilität, grüne Infrastruktur, Klimaschutz, Klimaanpassung und Digitalisierung in den Antrag einfließen. Mit Ausnahme der effizienten Wärme- und Kälteversorgung verdoppelt der Bund den Tilgungszuschuss von zehn auf 20 Prozent. Wer eine Übersicht über die wichtigsten Förderprogramme für kommunalen Klimaschutz sucht, wird im Förderportal der Landesenergieagentur KEA-BW fündig. Hier sind die wichtigsten Programme übersichtlich aufbereitet und als Steckbrief mit den wichtigsten Informationen und Links hinterlegt. KEA-BW / jb
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