Die Digitalisierung der Energiewende sei Mittel, um neue Anwendungsfälle zu ermöglichen., die durch die Vernetzung des Energiesystems mit den Kundenanlagen entstehen. Sie müssten so einfachund verständlich sein, dass sie Kunden ansprechen und motivieren, fordert der Verband. Und angesichts der langen Produktentwicklungszyklen und anschließend notwendigen Übergangsfristen für bestehende Plattformen benötigen Hersteller hierfür möglichst frühzeitig verlässliche Rahmenbedingungen und Anforderungsbeschreibungen.
Die Definition von Rahmenbedingungen für die Einbindung von flexiblen Lasten – wie beispielsweise Wärmepumpen und Wallboxen – stagniere, seit Anfang 2021 finde keine öffentliche Diskussion zur Weiterentwicklung des §14a Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) oder des zurückgezogenen Entwurfs zum Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) statt, kritisiert der Verband. Aufgrund der hohen Zahl neu installierter Wärmepumpen und Elektroautos sei eine rückwirkende Modifikation wirtschaftlich und technisch schwierig oder gar nicht machbar, deshalb sei eine schnelle Neugestaltung notwendig.
Kundenakzeptanz sollte eine stärkere Rolle spielen
Weiterhin müsse die Kundenakzeptanz deutlich stärker als bisher in den Fokus rücken. „Trotz der in der Bevölkerung weit verbreiteten Bereitschaft, die Energiewende zu unterstützen, motiviert die Digitalisierung der Energiewende heute im besten Fall die „Early Adopter“, aber noch nicht die breite Masse der Kunden“, so der Verband.
Handwerk muss bei Digitalisierung einbezogen werden
Auch die stärkere Einbindung des Handwerks ist unerlässlich, auch bei der Anbindung der Systeme an das Internet. Hier fordert der Verband gezielte Förderung. „Um die Flexibilität von dezentralen, steuerbaren Stromerzeugern netz- und systemdienlich nutzen zu können, müssen neue Vergütungsmodelle entwickelt werden, die die Bereitstellung von Flexibilität anreizen“, argumentiert der BDH. Dazu gehört auch, dass gebäudenah erzeugter und verbrauchter Strom auf die CO2-Bilanz des Gebäudes angerechnet wird, ohne dass der Hauseigentümer zum Gewerbetreibenden werden und mit steuerlichen Implikationen umgehen muss. Auch Mietern müsse die Möglichkeit eröffnet werden, unbürokratisch als Prosumer zu agieren.
Beim Thema Cybersicherheit unterstützt der Verband die Definition des Smart Meter Gateway (SMGW) als zentralen, hochsicheren Kommunikationsanker für energiewirtschaftliche Anwendungsfälle. „Hier muss aber differenziert werden zu Anwendungsfällen, die keine energiewirtschaftliche Relevanz haben“, fordert der Verband. Entscheidend sind hier nicht die zu übertragenden Daten, sondern der jeweilige Anwendungsfall. Werden Daten zur Abrechnung verwendet, habe das eine energiewirtschaftliche Relevanz und die Kommunikation über das SMGW sei sinnvoll. Würden Daten aber zur Konfiguration der Kundenanlage oder zur Optimierung durch ein Energiemanagementsystem verwendet, kämen auch andere Kommunikationswege in Betracht. „Das SMGW darf nicht zum Nadelöhr für Anwendungsfälle werden, die einfacher und schneller auf etablierten Sicherheitstechniken umgesetzt werden können“, argumentiert der BDH. Quelle: BDH / pgl
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