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Anpassungsnovelle entlastet Wärmepumpennutzer spürbar

Die Anpassungen des Referenzpreises für Heizstrom auf 28 Cent pro Kilowattstunde bei der Strompreisbremse würden Wärmepumpennutzer spürbar entlasten, stellt der Bundesverband Wärmepumpe fest. Er mahnt jedoch dazu an, der Strompreis müsse langfristig begrenzt sein, um die notwendige Lenkungswirkung von fossilen Wärmequellen zu Wärmepumpen im Sinne von Klimaschutz und Energieunabhängigkeit zu erreichen.

 „Mit ihrem Entwurf korrigiert die Bundesregierung an wesentlichen Stellen Konstruktionsfehler des Strompreisbremsengesetzes, das im Dezember unter großem Zeitdruck beschlossen wurde“, sagt BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel.
In der veralteten Verordnung wurden häufig zu niedrige Jahresverbrauchsprognosen zur Berechnung des Entlastungskontigents angenommen. Zahlreiche Haushalte mit neu installierten Wärmepumpen fielen aus dem Raster und erhielten keine Unterstützung durch die Strompreisbremse.

Von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde

Der Heizstrom wurde bislang analog zum Haushaltsstrom mit 40 Cent pro Kilowattstunde berechnet. Die Anpassungen ändern jetzt den Referenzpreis. Nach dem Gesetzentwurf soll für Netzentnahmestellen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, der Referenzpreis sowohl für Heizstrom als auch für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden. Das Kabinett korrigiert damit soziale Ungerechtigkeiten, da Haushalte mit Heizstrom durch die Preisbremse mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet wurden. Diese Änderungen begrüßt der BWP: „Im Schnitt der vergangenen Jahre bewegten sich Heizstromtarife in der Regel knapp über 20 Cent pro Kilowattstunde. Die Deckelung auf 40 Cent pro Kilowattstunde führte zu einer sozialen Schieflage, die nun korrigiert wurde“, stellt Sabel fest. 

Langfristige Anreize schaffen

Die Energiepreisbremsen sind eine sozialpolitische Maßnahme für die verbleibende Geltungsdauer der staatlichen Preisbremsen. Der BWP betont jedoch, dass es nun darauf ankomme, dauerhaft spürbare Anreize für den Wechsel zum erneuerbaren Heizen mit Wärmepumpe zu setzen und Vertrauen in die zukünftige Preisentwicklung für Wärmestrom zu schaffen. Der hohe Anteil von Steuern und Umlagen am Strompreis schaffe ausreichend Spielraum, den Preis politisch zu gestalten. Angesichts des hohen Aufwands, der mit der Umsetzung der Energiepreisbremsen insbesondere für die Energieversorger verbunden war, seien Steuerentlastungen zudem ein einfaches und etabliertes Instrument und damit effizient umsetzbar.

„Über eine Absenkung der Stromsteuer auf das zulässige Minimum von 0,1 Cent pro Kilowattstunde für Privathaushalte und die Absenkung der Mehrwertsteuer für Wärmestrom auf sieben Prozent ließen sich wichtige Anreize für den Wärmepumpeneinsatz schaffen“, fasst Sabel die Anpassungsbeschlüsse zusammen. Quelle: BWP / fk

Hören Sie dazu auch unseren Podcast zum Thema Trends bei Wärmepumpen