Die Vorschläge aus dem Ministerium richten sich sowohl an Unternehmen als auch an den Gebäudebereich. Unternehmen, die ein Energie- und Umweltmanagementsystem eingeführt haben, sollen solche Energiespar-Maßnahmen umsetzen, die sich innerhalb von zwei Jahren wirtschaftlich rechnen. Betroffen wären hiervon grundsätzlich große Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen von mehr als 10 GWh, die beispielsweise gesetzliche Privilegien beim Spitzenausgleich im Rahmen der Stromsteuer oder zur Vermeidung von Carbon-Leakage in Anspruch nehmen.
Damit der Energieverbrauch sinkt, sei es sinnvoll, Räume wie Flure, große Hallen, Foyers oder Technikräume, nicht mehr zu heizen, außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Anforderungen, so der ministeriale Vorschlag. Für öffentliche Einrichtungen und Bürogebäude soll das in Verordnungen geregelt werden. Für diese Maßnahme ist eine Laufzeit von 6 Monaten vorgesehen. Zudem wird das BMWK mit den Sozialpartnern über weitere Einsparmöglichkeiten im Arbeits- und Betriebsbereich sprechen - dies in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium.
Mieterinnen und Mieter müssen nicht so viel heizen
Für Wohngebäude gab es Energiesparvorschläge. Nun sollen Mieterinnen und Mieter mehr Spielraum bekommen, Energie einzusparen. So sollen vertragliche Verpflichtungen, eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen aufrechtzuerhalten vorübergehend ausgesetzt werden, so dass Mieterinnen und Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, dies auch tun dürfen. Bauexperten warnen aber, dass dazu Bauschäden durch Feuchte und Schimmel führen könnte.
Verpflichtend soll Heizungscheck für Eigentümer und Eigentümerinnen von Gasheizungen sein. Über die Umsetzung sind Gespräche mit Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) angelaufen. Für Wärmepumpen ist dies nicht vorgesehen.
Hydraulischer Abgleich wird vorgeschrieben
Auch eine Verpflichtung zum hydraulischen Abgleich ist vorgesehen. Ihn sollen künftig alle Eigentümer von Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung - also in der Regel Mehrfamilienhäuser – machen, wenn sie ihn nicht in den letzten Jahren schon durchgeführt haben. Da es sich hierbei um eine Instandhaltungsmaßnahme handelt, trägt hierfür der Eigentümer bzw. der Vermieter die Kosten. Für Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung soll der Austausch ineffizienter, ungesteuerter Heizungspumpen verbindlich werden.
Einfache Maßnahmen zur Verhinderung unnötiger Wärmeverluste durch die Gebäudehülle und zur Umsetzung der von der EU-Kommission geplanten “Renovierungswelle” fehlten jedoch, ebenso wie Vorgaben für Energieversorger, Endkunden mit Hinweisen zum Energiesparen zu unterstützen, kritisiert die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz. Auch das im Frühjahr angekündigte Energieeffizienzgesetz werde nicht erwähnt.
Bereits festgelegt hat sich die Bundesregierung außerdem zum Umstieg auf einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbaren bei Heizungen zum Januar 2024. Dazu hat sie ein konkretes Konzept vorgelegt, das im Moment diskutiert wird. Quelle: BMWK / Deneff / pgl
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