Seit 1. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme. Die Förderung für Wärmepumpen bleibt mit dem neuen Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) im Großen und Ganzen stabil erhalten. So lautet die Einschätzung des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP). Weiterhin seien Fördersätze bis zu 40 Prozent möglich. Neuerungen betreffen hauptsächlich die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG-EM). Einzelne Änderungen sind aber auch für die systemischen Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden relevant. Zum Beispiel werden zusätzliche Boni für die Sanierung von besonders ineffizienten Gebäuden ausgezahlt. Im Neubau führt die BEG zunächst die Förderung von Effizienzhäusern nach dem Effizienzhausstandard 40 NH fort. Sie wird allerdings voraussichtlich im März durch eine neue Bauförderung des Bundesbauministeriums abgelöst.
Wärmepumpenförderung: Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst
Der bisher bereits gewährte Fünf-Prozent-Bonus für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, wird künftig auch für Wärmepumpen gewährt, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden. Somit hebt sich der Standard-Fördersatz für Wärmepumpen von 25 Prozent in beiden Konstellationen auf 30 Prozent.
Weiterhin wird für den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen ein Zehn-Prozent-Bonus gewährt, sodass maximal 40 Prozent der förderfähigen Investitionen bezuschusst werden.
Ab dem Jahr 2028 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die ein natürliches Kältemittel verwenden. Das Bundeswirtschaftsministerium verweist laut BWP aber auch auf die laufenden Verhandlungen um die F-Gase-Verordnung und behält sich vor, darauf noch zu reagieren.
Der Fördermittelgeber hat sich entgegen der Kritik des BWP dazu entschieden, wieder die Erfüllung einer Mindesteffizienz der Wärmepumpenanlagen in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) vorzugeben, die über die bisher geltenden gerätebezogenen Mindestanforderungen „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ gemäß Öko-Design-Richtlinie hinausgehen. Dem Förderantrag ist eine Vorausberechnung der JAZ beizulegen (z.B. nach VDI 4650). Sie muss mindestens 2,7 betragen, ab dem kommenden Jahr mindestens 3,0.
Es wird Projekte geben, die dem BWP zufolge ohne weitere Maßnahmen am Heizverteilsystem oder der Gebäudedämmung die JAZ-Vorgaben nicht erreichen werden. Der Fördermittelgeber berücksichtigt den Fall, indem für die vollständige Umsetzung des Gesamtprojekts auf Antrag bis zu 66 Monate Laufzeit ab Zuwendungsbescheid gewährt werden. Damit können auch geplante, aber noch nicht realisierte Maßnahmen am Verteilsystem oder an der Hülle bei der Berechnung der JAZ berücksichtigt werden. Quelle: BWP / jb
Informationen zu den Förderbedingungen, die Förderanträge und Merkblätter finden Sie auf den Seiten des BAFA.
Ein Überblick über die Änderungen und Richtlinien bei der Wärmepumpenförderung bietet die Internetseite zur BEG sowie beim BWP.
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