20 Prozent Förderung erhalten Besitzer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, wenn sie eine alte Öl- oder Kohleheizung, eine Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung gegen eine Holzzentralheizung zum Beispiel mit Pellets ersetzen. Darauf weist der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) hin. Wird eine andere Heizungsart ausgetauscht oder bleibt eine fossile Heizung in Betrieb, beträgt der Fördersatz zehn Prozent. Der BEG-Zuschuss wird für bis zu 60.000 Euro an anrechenbaren Kosten pro Wohnung gezahlt. In einem Einfamilienhaus erhält ein klimafreundliches Heizsystem mit Holz somit bis zu 12.000 Euro vom Staat. Voraussetzung ist allerdings, dass die neue Heizung mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombiniert wird.
Förderung über Steuerklärung möglich
Die Fördermöglichkeiten gelten ebenso für Holzfeuerungen mit Hackschnitzeln oder Scheitholz sowie für wasserführende Pelletskaminöfen. Anträge müssen vor Auftragsvergabe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Für Haushalte, für die eine Solaranlage nicht passt oder bei denen nur der Heizkessel getauscht werden soll, können für die Investition in eine klimafreundliche Pelletsheizung ebenfalls 20 Prozent der Investition erstattet werden. Dafür müssen sie die Kosten im Rahmen der Steuererklärung geltend machen. Die Förderung wird dann innerhalb von drei Jahren von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen. Dabei dauert es länger als bei der BEG, bis man sein Geld auf dem Konto hat. Vorteil bei der Steuerförderung ist aber, dass sich die Förderung auch nach dem Einbau der neuen Pelletsheizung noch in Anspruch nehmen lässt. Quelle: DEPV / jb
Weitere Informationen finden Sie unter besser-mit-pellets.de.
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