Die Förderrichtlinie zum FKG tritt in zwei Stufen in Kraft. Ab dem 20. Juli 2022 können Bau- und Sanierungswillige bereits die Förderung für die »Energetische Sanierungsberatung«, die BEG-gekoppelte Förderung »Effizienzhaus im Bestand«, die unabhängige FKG-Maßnahme »Effizienzhaus im Neubau« sowie die Bonusmaßnahmen »Energetische Fachplanung und Baubegleitung« und »Nachwachsende Rohstoffe« beantragen. Ab dem 4. Oktober 2022 ist es möglich, die restlichen Fördermaßnahmen aus dem Richtlinienheft zu beantragen. Das Vorgängerprogramm FES bleibt bis zum vollständigen Inkrafttreten der FKG am 4. Oktober 2022 unverändert gültig.
Die Kombination der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit dem FKG führt zu sehr guten Förderbedingungen sowohl bei der energetischen Sanierung, beim Neubau als auch beim Umstieg auf erneuerbare Energiequellen.
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel die energetische Sanierungsberatung, das Dämmen von Wänden und Dach, der Austausch der Fenster, der Einbau von Solarkollektoranlagen, Photovoltaikanlagen (einschließlich Stecker-Solargeräte), Wärmepumpen, die Heizungsoptimierung sowie der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen.
„Derzeit schwebt über vielen Menschen die Heizkostenabrechnung wie ein Damoklesschwert. Unser neues Förderprogramm wird dazu beitragen, dass Energie in München bezahlbar bleibt“, so Münchens 2. Bürgermeisterin Katrin Habenschaden. Quelle: Stadt München / pgl
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