Während das Bundesverkehrsministerium die Förderung von Ladestationen in Wohngebäuden gestoppt hat, bezuschusst es sie nun in Kommunen und Unternehmen. Einen Zuschuss gibt es für den Kauf und die Montage von Ladestationen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge wie Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten – Anschaffung, Anschluss und Montage –, ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen sowie Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände. „Ziel der Förderung ist es, eine ausreichende Ladeinfrastruktur in Unternehmen und Kommunen zu schaffen, damit Unternehmen und Kommunen sowie deren Beschäftigte motiviert werden, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen“, schreibt die KfW in einer Presseinformation.
Ladestationen müssen Elektroautos mit Ökostrom speisen
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Er kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder aus Eigenerzeugung vor Ort bezogen werden. Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Kommunen stellen Ihren Zuschussantrag vor Vorhabensbeginn direkt bei der KfW. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags. Nähere Informationen zur Förderung einschließlich einer Liste der förderfähigen Ladestationen finden Kommunen unter www.kfw.de/439 und Unternehmen unter www.kfw.de/441. Quelle: KfW / jb
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