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Haushaltskrise: BEG soll weitergehen

Als wichtigstes Signal mit bitterem Beigeschmack bezeichnet der Bundesverband Erneuerbare Energie die Einigung im Haushaltsstreit. Denn die Bundesregierung will zwar ihren Haushalt durch Einschnitte bei klimaschädlichen Subventionen sichern, doch auf der anderen Seite wird es auch zu Kürzungen bei der Ansiedlung zusätzlicher PV-Produktionskapazitäten kommen und das Förderprogramm für Elektroautos wird früher beendet. Das sei der Preis, dass mit dem Aufbau der Wasserstoffwirtschaft, der Dekarbonisierung der Industrie und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Säulen des KTF bestehen blieben, äußerte sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (links im Bild) bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (in der Mitte) und Bundesfinanzminister Christian Lindner. „Wichtig ist, dass überall dort, wo die Förderung fortgesetzt werden soll, umgehend die Haushaltssperre aufgehoben wird“, kommentiert Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen. Sonst würde es bei der jetzigen Investitionsbremse bleiben, die politische Einigung nichts bewirken.

BEG-Richtlinien-Entwurf sieht neues Antragsverfahren ab 2024 vor

Ab dem kommenden Jahr sollen die BEG-Anträge anders abgewickelt werden als bisher. Dies geht laut dem Bundesverband Wärmepumpe aus dem vom Bundestag beschlossenen Förderrichtlinien-Entwurf hervor. Anders als bisher sollen die Anträge nicht mehr vor der Beauftragung des Fachbetriebs, sondern erst danach gestellt werden können. Damit will der Gesetzgeber vermeiden, dass Anträge ohne konkrete Absicht mit der Option auf einen späteren Abruf erfolgen, was die Planung der Finanzmittel erschwert. Konkret sieht die Richtlinie dem BWP zufolge vor, dass bereits bei Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen muss, der „unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage“ abgeschlossen sein soll. Konkret: Beide Parteien einigen sich darauf, dass der Vertrag entweder gar nicht oder erst später umgesetzt wird, sollte dem Förderantrag nicht zugestimmt werden. Darüber hinaus muss sich aus dem Vertrag das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergeben.

BEG wechselt zu KfW und wird eventuell erst im Februar 2024 fortgeführt

Die Zuständigkeiten für die Abwicklung neuer BEG-Förderanträge sollen ab Januar 2024 zur KfW wechseln. Bis Ende 2023 gestellte Anträge bleiben nach aktuellem Sachstand beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) angesiedelt. Der Wechsel wird laut BWP unter anderem damit begründet, dass in den neuen Richtlinien ein einkommensabhängiger Bonus enthalten ist, für den sensible Daten als Nachweise eingereicht werden müssen. Die KfW setze eine entsprechende Einkommensprüfung schon im Zuge anderer Förderprogramme um und sei daher für die Zusatzaufgabe bereits aufgestellt. Die Umstellung der Zuständigkeit führt möglicherweise dazu, dass neue Anträge erst im Februar gestellt werden können, falls die KfW erst zu diesem Zeitpunkt die benötigten Infrastrukturen geschaffen hat. „Dies würde aber kein Aussetzen der Förderung als solcher bedeuten. Aufgrund des geänderten Antragsverfahrens würden Förderanträge zu Verträgen aus dem Januar auch dann noch angenommen, geprüft und bei Erfüllung aller Bedingungen auch bewilligt, wenn sie erst im Februar eingereicht würden“, informiert der BWP. Gleiches gelte für Anträge aus dem Vorjahr, falls ein Wechsel aus dem alten ins neue Förderregime beabsichtigt sei. Ein Wechsel aus der alten in die neue Förderung sei nach derzeitigem Stand jedoch nur möglich, wenn mit der Umsetzung des Projekts noch nicht begonnen worden sei. Quelle: BEE / BWP / VKU / jb