„Mit den beschlossenen Maßnahmen steigern wir kurzfristig die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, um noch mehr Gas zu sparen“, erklärt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes würden zudem zusätzliche Anreize für die Stromproduktion aus Biogas gegeben, die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher erschlossen sowie die Nutzung von LNG-Anlagen erleichtert, um in diesem Winter eine möglichst große Gaseinspeisung an den Standorten Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Lubmin abzusichern. Die Maßnahmen würden dazu dienen, den Gasverbrauch weiter zu senken und die Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland zu festigen.
Folgende Maßnahmen sieht das Energiesicherungsgesetz für die Photovoltaik vor
- Die maximale Gebotsgröße für sämtliche Ausschreibungstermine im Jahr 2023 wird von 20 auf 100 Megawatt erhöht. Außerdem ist eine entsprechende Erweiterung bestehender Anlagen möglich. Die Ausschreibungen stehen unter Beihilfevorbehalt.
- Die für den 1. Januar 2022 bereits beschlossene Abschaffung der sogenannten 70-Prozent-Regelung für PV-Neuanlagen bis einschließlich 25 Kilowatt installierter Leistung wird zeitlich vorgezogen. Bisher waren Betreiber solcher PV-Anlagen verpflichtet, die Wirkleistungseinspeisung ihrer Anlage auf 70 Prozent zu begrenzen oder ihre Anlage mit einer Steuerungseinrichtung auszustatten. Zur weiteren Erhöhung der PV-Einspeisung wird die Abschaffung der Regelung für alle Neuanlagen vorgezogen, die nach dem 14. September 2022 – dem Tag des Kabinetttermins – in Betrieb genommen werden.
- Zusätzlich wird die sogenannte 70-Prozent-Regelung ab dem 1. Januar 2023 bei PV-Bestandsanlagen bis einschließlich sieben Kilowatt installierter Leistung aufgehoben. Bei PV-Anlagen mit einer höheren installierten Leistung bleibt es bei der im Gesetz festgelegten Übergangsfrist, wonach die Regelung ab Einbau eines intelligenten Messsystems ausläuft. Nach dem Messstellenbetriebsgesetz gelten EE-Anlagen mit einer installierten Leistung über sieben Kilowatt als Pflichteinbaufall.
- Darüber hinaus erfolgen Klarstellungen zugunsten der sogenannten Balkon-PV bei etwaigen Pönalen, die zwischenzeitlich teilweise zu Unsicherheiten geführt hatten.
Solarverband äußert sich enttäuscht zur Novelle
Als weitgehend verpasste Chance für die Versorgungssicherheit mit bezahlbarer Energie und für den Klimaschutz bezeichnet der Bundesverband Solarwirtschaft die Novelle des Energiesicherungsgesetzes. „Maßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Solarenergie zur Wärmeerzeugung wurden nicht ergriffen“, sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Auch im Stromsektor sei die Chance weitgehend ungenutzt geblieben, „den Solarturbo zu zünden“. Die wenigen Vereinfachungen zum Beispiel beim Repowering von Photovoltaikparks oder der Klarstellung bei Agri-PV begrüße der Verband zwar, sie würden aber nur einen Bruchteil des brachliegenden Beschleunigungspotenzials heben. Körnig hofft, dass die Ampel-Koalition noch in diesem Jahr zügig nachbessert. Quelle: BMWK / BSW/ jb
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