Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist geregelt, dass bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Wohngebäudes der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (H’T) der Außenbauteile der neu hinzukommenden beheizten oder gekühlten Räume das 1,2fache des entsprechenden Wertes des Referenzgebäudes nicht überschreiten darf [1]. Im Rahmen der „Förderung der Energieberatung für Wohngebäude“ [2] gibt es keine dezidierten Vorgaben, ob Erweiterungen oder Ausbauten bereits im iSFP berücksichtigt werden müssen. Die Einschätzung im Einzelfall liegt in der Verantwortung der Expert:innen und ist bei Rückfrage des BAFA, wie im folgenden Text beschrieben, nachvollziehbar zu belegen.
In der Regel sind Planungsleistungen bei Erweiterungen und Ausbauten erforderlich, die mit der Beauftragung zur Ausstellung eines Sanierungsfahrplans nicht abgedeckt sind. Wenn die Entscheidung der Beratenen jedoch bereits mit der Auftragsvergabe zum iSFP soweit feststeht, dass verbindliche Schritte eingeleitet worden sind, und die geplante Erweiterung oder der Ausbau in dem zutreffenden Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Sanierung mit gefördert werden kann, ist dies immer im iSFP mit abzubilden. Ob die Anlagentechnik und Bauteilflächen der Erweiterung oder des Ausbaus bereits im Ist-Zustand erfasst werden sollen oder erst in der Sanierungsvariante, stellt das BAFA den Berater:innen frei, auch weil dies je nach Software unterschiedlich ist.
Der Ansatz, bereits im Ist-Zustand die Erweiterung oder den Ausbau zu berücksichtigen, birgt ein grundlegendes Problem. Welche energetische Qualität und Schichtaufbauten werden in diesem Fall für die wärmeübertragenden ...
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