Seit dem 1. Januar 2023 gilt die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude. In allen drei Teilprogrammen – Nichtwohngebäude, Wohngebäude und Einzelmaßnahmen – hat sich die Förderung von Lüftungsanlagen geändert. Welche Maßnahmen gefördert werden und auf welche Änderungen Sie sich einstellen müssen, erläutert der folgende Beitrag. Ralf Maiwald
Bundesförderung Wie gehen wir in der Energieberatung und im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) damit um, wenn zu Beginn schon klar ist, dass die Eigentümer:innen im Zuge der Sanierung den Wohnraum erweitern wollen? Die Regelungen in der Bundesförderung sind komplex und haben sich im Oktober teilweise geändert. Klaus Lambrecht
Die aktualisierten Richtlinien zur Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) hat das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht.
Das Bundeswirtschaftsministerium erweitert die Effizienzförderung: Klein- und Mittelständler erhalten mehr Zuschüsse, jetzt auch für Ressourceneffizienz.
Aufgabe des von der Bundesregierung eingesetzten Expertenrats für Klimafragen ist es zu bewerten, in welchem Umfang Programme und Aktivitäten der Ministerien dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen. In Bezug auf das Sofortprogramm 2020 des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) und Bundesinnenministeriums (BMI), das die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst, fällt die Bilanz sehr kritisch aus.
Am 1. Juli wird die bisherige KfW-Förderung für Gesamtsanierung und Neubauten in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) integriert. Das bringt in einigen Bereichen deutliche Änderungen.
Derzeit sind noch viele Detailfragen zur Bundesförderung offen. In unserem Webinar informieren KfW und BAFA über wichtige Änderungen und die konkrete Anwendung.
Die offiziellen VdZ-Nachweisformulare zur Bestätigung eines durchgeführten hydraulischen Abgleichs wurden an die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) angepasst. Die Aktualisierung der drei bestehenden Formulare wurde gemeinsam mit KfW und BAFA vorgenommen.
Ab dem 1. Januar 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – vorerst ausschließlich für energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Gebäuden. Wie und ab wann energetische Gesamtmaßnahmen im Neu- und Altbau künftig finanziell unterstützt werden, darauf weist das Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.
Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), die die bisherige Förderlandschaft neu sortiert, startet zum 1. Januar 2021 mit der Vergabe der Zuschüsse für alle Einzelmaßnahmen durch das BAFA. Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Liste mit häufig gestellten Fragen online gestellt, die unter anderem Themen wie Übergangsfristen und Zuständigkeiten behandelt.
Zum 1. Februar 2020 wurde die Förderung für Energieberatungen für Wohngebäude deutlich erhöht.
Die Förderrunde für kommunale Klimaschutz-Projekte wurde für die nächsten sechs Monate gestartet. Anträge können bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Neben Kommunen sind auch kulturelle Einrichtungen, kommunale Unternehmen, Werkstätten für behinderteMenschen...