Bei der BEG gibt es derzeit noch viele Fragen, teilweise auch Ungereimtheiten. Die wurden bislang in einer FAQ-Liste des BMWi behandelt. Damit die Aktualisierungen nachvollziehbar sind, stellt das BMWi Fassungen der Richtlinien mit markierten Änderungen zur Verfügung. Anzuwenden sind sie nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, das könnte noch einige Wochen dauern.
Hier die Änderungen im Überblick:
Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude, Änderungen
Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude, Nichtwohngebäude, Änderungen
Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen, Änderungen.
Umfangreiche Erläuterungen und Präzisierungen gab es bei der BEG Einzelmaßnahmen unter anderem zum Thema An- und Umbau und der Frage, wann Neubauregeln und wann Regeln der Gebäudesanierung anzuwenden sind.
Als Einzelmaßnahme ist jetzt auch der Einbau neuer Fenster und nicht mehr nur der Austausch von Fenstern förderfähig.
Sanierungsfahrplan nur bei schrittweiser Sanierung möglich
Klarstellungen gab es auch zum individuellen Sanierungsfahrplan. Als Übergangsregelung werden Beratungsberichte, die nicht als iSFP erstellt wurden, und die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Dezember 2020 vom BAFA im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude gefördert wurden, unter den im Übrigen selben weiteren Voraussetzungen ebenfalls für den iSFP-Bonus zugelassen. Wichtig: Weitere Voraussetzung für den iSFP-Bonus ist, dass es sich um eine über mehrere Schritte gestreckte Sanierung des Gebäudes handelt (keine Komplettsanierung in einem Zug). Mindestens eine Maßnahme muss in zeitlichem Abstand erfolgen. Wie groß dieser zeitliche Abstand sein muss, ist nicht definiert.
Im Programm BEG Wohngebäude erhöht sich bei Erreichen einer „Effizienzhaus EE“-Klasse der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche fünf Prozentpunkte. Bei einer schrittweisen Sanierung werden die Fördersätze nur für denjenigen Sanierungsschritt erhöht, bei dem die „Effizienzhaus EE“-Klasse zum ersten Mal erreicht wird.
Bis 30. Juni 2021 gilt noch das Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“
Bis zum 30. Juni 2021 können Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude weiterhin bei der KfW im Rahmen der Programmlinie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ beantragt werden. Es lohnt sich für Energieberaterinnen und Energieberater aber sich jetzt mit den Änderungen auseinanderzusetzen da diese möglicherweise entscheidend dafür sind ob es besser ist Anträge vor oder nach dem 1. Juli zu stellen.
Das Technologieeinführungsprogramm „Zuschuss Brennstoffzelle“ (KfW 433) wird unabhängig davon auch weiterhin als eigenständige Förderung neben der BEG bestehen bleiben. pgl
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