Mit dem Start der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW wurde zum 1. Juli 2021 auch die Zuschussförderung von Brennstoffzellensystemen (KfW-Produkt 433) auf eine neue Förderrichtlinie umgestellt. Das Merkblatt ist aktualisiert. Laut KfW gibt es keine wesentlichen Änderungen der Förderbedingungen oder im Antragsverfahren.
Mit seiner Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz unterstützt der Bund nun Maßnahmen, die bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sind. Über eine entsprechende Änderung der Richtlinie informiert die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die Förderrichtlinien zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den Teilbereichen Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nichtwohngebäude auf seiner Web-Seite aktualisiert. Gültig sind sie nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Zum 1. Januar 2021 tritt die neue Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ für eine qualifizierte Beratung in Unternehmen, Kommunen, kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen in Kraft.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Primär-Energie-Verbrauch gegenüber 2008 bis 2050 um 50 % zu senken. Neben dem Ausbau neuer Erzeugungskapazitäten für Strom auf Basis erneuerbarer Energien steht die Senkung des Energieverbrauchs durch die Steigerung der Energieeffizienz im Fokus der Energiewende.
Um Unternehmen Investitionen in energieeffiziente Prozesse zu erleichtern, hat das BMWi die Förderprogramme in diesem Bereich neu ausgerichtet. Das Investitionsprogramm “Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft — Zuschuss und Kredit“ ersetzt die bisherige Aufteilung der Fördergegenstände auf verschiedene Programme mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
Seit Jahresbeginn gelten die neuen Förderrichtlinien des enercity-Fonds proKlima. Neu ist, dass die Förderung von Passivhäusern mit erneuerbarer Energieversorgung verknüpft wird. Modernisierer werden stärker belohnt, wenn
Das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ wird fortgeführt. Die neue Förderrichtlinie ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten und läuft bis Ende 2019. Eine wichtige Änderung ist die Anhebung des maximalen Förderbetrags von 800 Euro auf 1 200 Euro für die Energieberatung von Unternehmen...