„Das Solarpaket 1 enthält viele Vereinfachungen, die sehr vorteilhaft sind“, sagt Jörg Sutter, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), zu Beginn der Podcastfolge, die sich mit dem Solarpaket 1 beschäftigt. So ist laut Sutter eine zentrale Maßnahme des Gesetzespakets die Vereinheitlichung der Anschlussbedingungen für Photovoltaikanlagen. Bisher variieren die Anforderungen je nach Netzbetreiber, was den Ausbau behindert. Künftig sollen die Anschlussbedingungen standardisiert und die Prozesse beschleunigt werden, um eine schnellere Inbetriebnahme von Anlagen zu ermöglichen. Das betrifft sowohl private als auch gewerbliche Anlagen.
Ein weiteres wichtiges Thema sind die sogenannten Steckersolargeräte – also kleine Photovoltaikanlagen, mit denen Mieter und Eigentümer ihren eigenen Solarstrom erzeugen können, ohne aufwendige Installationen vornehmen zu müssen. Auch bei ihnen zielen die neuen Regelungen darauf ab, den Einsatz der Technologie zu erleichtern und zu entbürokratisieren. Bisher mussten solche Geräte sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister angemeldet werden, was die Nutzung unattraktiv machte. Mit dem Solarpaket entfällt nun die doppelte Anmeldung. Es reicht, die Geräte im Marktstammdatenregister zu registrieren. Auch die technischen Anforderungen wurden vereinfacht: So dürfen alte Stromzähler übergangsweise weiterverwendet werden, bis die Netzbetreiber moderne Smart Meter installieren können.
Sutter lobt die Regelungen, da sie es insbesondere Mietern ermöglichen, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen. „Ein Steckersolargerät mit ein oder zwei Modulen ist zwar kein Gamechanger, aber ein kleiner Baustein. Und jeder kleine Bauste ...
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