Die Bauaktivität steigt von Jahr zu Jahr. Nicht nur angesichts des aktuellen Materialmangels auf dem Bau kommt Ersatzbaustoffen eine besondere Bedeutung zu. Ihr Einsatz beim Neubau von Straßen, beim Dämmen und im Hochbau spart Primärbaustoffe und schont natürliche Ressourcen. Bislang gelten für das Recycling von Baustoffen und die Beseitigung von Schadstoffen in jedem Bundesland jedoch eigene Regeln. Die von der Bundesregierung beschlossene Mantelverordnung soll das ändern und den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen vereinheitlichen. „Nach mehr als 15 Jahren Arbeit an dieser Neuregelung kann es nun gelingen, diesen Flickenteppich durch ein einheitliches Regelwerk zu ersetzen“, erklärt Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Die Mantelverordnung umfasst verschiedene Rechtstexte: eine neu eingeführte Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Außerdem werden die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst.
Was in der Mantelverordnung steht
In Deutschland fallen jedes Jahr 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an, wie Aschen aus thermischen Prozesse, Bauschutt oder Schlacken aus der Metallerzeugung. Sie machen mehr als die Hälfte des gesamten Abfallaufkommens aus. Das müsste nicht sein: Mineralische Abfälle lassen sich größtenteils wiederverwenden, etwa beim Bau von Bahnstrecken, Lärmschutzwällen und Straßen oder Recycling-Beton. Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen zu stärken und rechtsverbindliche Qualitätsstandards zu vereinheitlichen, führt die Bundesregierung eine neu in der Mantelverordnung enthaltene Ersatzbaustoffverordnung ein. Sie legt erstmals die nötigen Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe für ganz Deutschland fest. Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung macht die Mantelverordnung erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für die Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, zum Beispiel ehemalige Kies- und Sandgruben. Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung soll die seit dem Jahre 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst werden.
Der Weg zur Mantelverordnung
Die Mantelverordnung hat das Bundeskabinett bereits im Mai 2017 beschlossen. Im November 2020 hat der Bundesrat umfangreiche Maßgaben beschlossen, die die Bundesregierung übernommen hat. Da sie zusätzlich eine Länderöffnungsklausel für Verfüllungen in das Regelwerk geschrieben hat, muss es erneut den Bundestag passieren und vom Bundesrat verabschiedet werden. Sie tritt erst zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft, sodass sich Betroffene auf die neuen Regelungen einstellen können. Darüber hinaus sind Übergangsregelungen vorgesehen, unter anderem für bestehende Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen. BMU / jb
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