Nachdem die Bundesregierung zum 15. August 2022 die Fördersätze für Holz- und Pelletsfeuerungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereits deutlich gekürzt hat, sieht der Entwurf für eine Änderung der Förderrichtlinie weitere deutliche Fördersatzsenkungen und deutliche Verschärfungen der technischen Mindestanforderungen vor. Außerdem schlägt das Bundeswirtschaftsministerium eine nur für Holzheizungen geltende Verpflichtung zur Nutzung von Solarthermieanlagen vor. „Die zusätzliche Verschärfung durch das Junktim der Förderung von Holz- und Pelletfeuerungen mit Solarthermieanlagen würden die bereits stark reduzierten Möglichkeiten für eine Förderung von Holzfeuerungen nahezu komplett beseitigen“, kritisieren Heizungsverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Solarpflicht würde außerdem zu einer deutlichen sozialen Schieflage der BEG-Förderung führen. Spätestens mit Ihrer aktuellen Änderung der BEG-Richtlinien wäre eine Technologieoffenheit innerhalb der Erneuerbaren obsolet. „Die Änderungen wären faktisch das Ende der Förderung moderner Holzenergiefeuerungen, mit sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen, die von der Bundesregierung nicht gewollt sein können“, heißt es in der Stellungnahme.
Verbände befürchten soziale Schieflage durch BEG-Novelle
Unter der geplanten Änderung werden den Verbänden zufolge vor allem sozial schwächer gestellte Hausbesitzer leiden, deren Gebäude häufig in einem schlechten energetischen Zustand sind und einen hohen Wärmebedarf aufweisen. „Diese Gebäude sind zur Umrüstung auf moderne Holzenergie prädestiniert, da das meist mit wenig Aufwand und ohne teure Begleitinvestitionen möglich ist“, schreiben sie in ihrer Stellungnahme. Mit dem geplanten Kahlschlag bei der Förderung schließe der Bund viele dieser Gebäudebesitzer von der Energiewende aus. In den vergangenen Jahren seien viele alte Ölheizungen durch hochmoderne Holzfeuerungen ausgetauscht worden. Diese Entwicklung sehen die Verbände mit den geplanten neuen Förderbestimmungen in Gefahr: „Die Wahl der Hausbesitzer würde, für den Fall, dass sie sich für Holz- und Pelletkessel entscheiden, vor allem auf technisch rudimentäre Feuerungen fallen, die bei gesetzlichen Vor-gaben in Sachen Effizienz und Luftreinhaltung allenfalls den gesetzlichen Mindeststandard einhalten.“ Zu den unterzeichnenden Verbänden gehören unter anderem der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband und der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik. Quelle: DEPV / jb
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