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Niedersachsen beschließt Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude

Eine Novelle der Niedersächsischen Bauordnung hat der Landtag am 9. November 2021 beschlossen. § 32a legt ab 2023 eine Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude fest, neue Wohngebäude müssen für den Einbau von Photovoltaik vorbereitet werden. „Solaranlagen waren in den letzten Jahren fast immer wirtschaftlich attraktiv. Trotz dieses Anreizes blieben die meisten Dächer von Neubauten in Niedersachsen bisher leer. Deshalb ist die Verpflichtung jetzt ein folgerichtiger Schritt“, kommentiert Lothar Nolte, Geschäftsführer der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN). Architekt:innen und Planer:innen seien nunmehr gut beraten, ab sofort die Realisierung einer Solaranlage in ihre Projektplanung einzubeziehen. Die KEAN plant entsprechende Fortbildungen.

Für wen die Solarpflicht gilt

Auf allen überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden mit mehr als 75 Quadratmeter Dachfläche, für die nach dem 31. Dezember 2022 ein Bauantrag, ein Antrag auf bauaufsichtliche Zustimmung oder eine Mitteilung nach § 62 eingereicht wird, muss auf mindestens der Hälfte der Dachfläche eine Solaranlage errichtet werden – egal ob zur Strom- oder zur Wärmeerzeugung. „Alle anderen Gebäude, auch Wohngebäude, müssen PV-Ready sein, das heißt das Tragwerk muss für eine spätere Solarenergienutzung ausreichend stabil sein und es müssen Leitungskorridore und Platz für zugehörige technische Ausrüstung vorgesehen werden“, erklärt Nolte. Die Regelungen seien bewusst einfach gehalten, um seitenlange Definitionen etwa von „Nutzbarer Dachfläche" und etwaiger Ausnahmetatbestände zu vermeiden.

Wer von der Solarpflicht ausgenommen bleibt

Als Ausnahme wird lediglich akzeptiert, wenn andere öffentlich-rechtliche Pflichten wie zum Beispiel der Denkmalschutz dagegensprechen, die Errichtung im Einzelfall technisch unmöglich ist sowie eine Montage wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Bei der Beurteilung von letzterem will sich das Land laut Begründung an Regelungen in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Berlin und Hamburg, orientieren. Sie sehen eine Amortisation unter 20 Jahren als wirtschaftlich vertretbar an. Außerdem verweisen sie auf die Möglichkeit, Dachflächen für Pacht- oder Contractingmodelle anbieten zu können. Details zur Solarpflicht will das Land Niedersachsen in den nächsten Wochen erläutern. Quelle: KEAN / jb

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