„Bei der Wiederaufnahme der attraktiven Wallbox-Förderung künftig die Anschaffung einer Solaranlage und eines Batteriespeichers zur Voraussetzung zu machen, halten wir für richtig. Die mit der EEG-Vergütung kombinierbare Förderung ist finanziell attraktiv, weist allerdings leider ein paar Mängel auf, die hoffentlich bald behoben werden“, kommentiert BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.
So empfiehlt der BSW, den vom Fördergeber geforderten Nachweis über das Vorhandensein eines E-Fahrzeuges erst nach Vorhabenende und nicht bereits bei Antragstellung erbringen zu müssen. Dadurch würden auch Personen einbezogen, die momentan über den Kauf eines E-Autos inkl. Energiesystem nachdenken und die Kaufentscheidung des E-Autos von einer Förderzusage abhängig machen.
Des Weiteren bemängelt der Branchenverband, dass Heimspeicher im Rahmen der Förderung nur mit Grünstrom beladen werden dürfen. Das schränke die Möglichkeit ein, Speicher zusätzlich zur Zwischenspeicherung des selbst erzeugten Solarstroms auch netzdienlich zu nutzen. „Speichern zu verbieten, im Winter an einem virtuellen Kraftwerk teilzunehmen, ist in etwa so, als würde man Autofahrern untersagen, mit einem Navi zu fahren“, so Körnig. Er empfiehlt, Fachkreise bei der Entwicklung von Förderangeboten künftig frühzeitiger einzubinden und fordert schließlich, künftig auch Mietkonzepte von PV-Anlagen in der Förderung zweifelsfrei zu erfassen. Quelle: BSW / pgl