Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab einer Klage von Deutscher Umwelthilfe und BUND gegen die Bundesregierung statt. Das Urteil stärkt die Verpflichtung zu Sofortprogrammen in den Sektoren Gebäude und Verkehr.
Zusammen mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm hat der Bundestag am 24. Juni 2021 eine Reihe energierechtliche Vorschriften verabschiedet. Dazu gehören Änderungen im EEG und im KWKG. Die wichtigsten Beschlüsse für die KWK-Branche hat der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung zusammengefasst.
Die Akteure aus dem Umfeld des energieeffizienten Bauen und Sanieren und der Energieberatung sind sich bei der Reform Klimaschutzgesetz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einig: Auch der neue Aufschlag ist nicht ambitioniert genug, um die Klimaziele zu erreichen, konkrete Schritt fehlten.
Die EU hat mit dem Klimaschutzgesetz die CO2-Minderungsziele verschärft. Das wird auch Auswirkungen auf die Richtlinien im Gebäudebereich haben. Erste Informationen dazu gab es auch in unterschiedlichen Foren im Rahmen der Berliner Energietage.
Die EU-Staaten und das Europaparlament haben sich auf ein europäisches Klimaschutzgesetz geeinigt. Die EU-Kommission spricht von einer CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent vereinbart. Kritikern von Grünen und WWF ist das zu wenig. Die Konsequenzen für den Gebäudesektor sind noch nicht absehbar.
Die Vorgaben des neuen Klimaschutzgesetzes betreffen alle Kommunen in Baden-Württemberg. Dazu stellen sich viele Fragen, sei es zum Gebot der Wärmeplanung, zur Pflicht, Photovoltaikanlagen zu installieren oder zur Vorgabe, den Energieverbrauch kommunaler Liegenschaften zu erfassen. Ein Portal KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) gibt Antworten.
In Baden-Württemberg wurde am 28. Juli die Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg begrüßt diese zwar, kritisiert das Gesetz jedoch als zu wenig ambitioniert.
Der Bundestag hat heute das Klimaschutzgesetz beschlossen. Herzstück des Klimaschutzpakets verpflichtet alle relevanten Ressorts zur Treibhausgasminderung.
In einer Pressemitteilung von heute teilt das Bundesumweltministerium mit, dass das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht hat, das gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für jedes Jahr und jeden einzelnen Bereich vorsieht.
Agora Energiewende und Agora Verkehrswende haben „15 Eckpunkte für das Klimaschutzgesetz“ vorgelegt: Dazu gehören eine CO2-Bepreisung von 50 Euro/t verbunden mit einer Klimabonus-Rückerstattung von jährlich 100 Euro pro Kopf. Außerdem die steuerliche Förderung von Klimaschutz bei der Gebäudesanierung und in der Industrie, sowie Anreize für den Kauf klimafreundlicher Autos.