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Debatte zum Gebäudeenergiegesetz

GEG ist bislang vor allem ein Heizungstauschgesetz

Bild: Fabian Kauschke Klara Geywitz, Bundesbauministerin Mitte April hat das das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima einen Kabinettsentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Energieeffizienzgesetz vorgelegt und die Förderkulisse zumindest in Grundzügen skizziert. Es ist jedoch zu erwarten, dass es noch zu Änderungen kommt. Das Gebäudeenergiegesetz soll den Umbau der Heizungslandschaft in Richtung Klimaneutralität beschleunigen und dazu beitragen, dass der Gebäudesektor die Klimaziele erreichen kann. Denn von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt derzeit nahezu jeder zweite mit Erdgas, gefolgt von Heiz-öl mit knapp 25 Prozent und Fernwärme mit gut 14 Prozent. Stromdirektheizungen und Wärmepumpen machen jeweils nicht einmal 3 Prozent aus. Die übrigen 6 Prozent entfallen auf Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe. Bei den neu installierten Heizungen betrug der Anteil von Gasheizungen im Jahr 2021 immer noch 70 Prozent. Grundsätzlich ist in der Novelle deshalb festgelegt, dass neue Heizungen ab 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Ab 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Energien funktionieren. „Eine flankierende Förderung und steuerliche Maßnahmen sollen sicherstellen, dass niemand durch die neuen Vorgaben überfordert wird“, sagt Bundesbauministerin Klara Geywitz. „Soziale Härten federn wir ab durch Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen und vor allem durch eine Neuaufstellung der Förderung. Wir greifen so Bürgerinnen und Bürgern beim Heizungstausch auch finanziell unter die Arme“, ergänzt Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck. Als soziale Abfederung kündigten die beiden eine Grundförderung ...

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