Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Refinanzierung energiesparender Modernisierungen unterscheidet die Studie zwischen selbst genutzten und vermieteten Objekten bei unterschiedlichen mietrechtlichen Rahmenbedingungen. Grundlage der Berechnungen sind die Datensätze zu zwei Gebäuden aus der Gebäudetypologie Bayern: ein selbst genutztes Einfamilienhaus mit 240 m² Wohnfläche und ein vermietetes Mehrfamilienhaus mit 1145 m² Wohnfläche, jeweils aus der Baualterklasse 1969 bis 1978. Für die Studie werden die Einzelmaßnahmen 16cm Dämmung der Außenwand, 24cm Dämmung auf dem Flachdach (MFH) bzw. 24cm Dämmung zwischen- bzw. über den Sparren im Steildach (EFH), 8cm Dämmung der Kellerdecke und neue Fenster mit Uw = 1,3 W/(m²K) untersucht. In einer weiteren Variante wird die zentrale Heizanlage (Niedertemperaturkessel und Speicher) durch eine neue Heizanlage mit Brennwertkessel (verbessert) ersetzt. Als letzte Einzelmaßnahme wird die Warmwasserbereitung durch Solarthermie unterstützt. Zudem wurde die Energiebilanz für ein energetisch vollständig modernisiertes Gebäude gerechnet.
Die angesetzten Kosten für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen basieren auf dem sogenannten „Kopplungsprinzip“: Maßnahmen zur Energieeinsparung werden nur dann ergriffen, wenn am Bauteil ohnehin aus Gründen der Bauinstandhaltung bzw. Verkehrssicherungspflicht Maßnahmen erforderlich werden.
Bei den Berechnungen wird darüber hinaus grundsätzlich ein Mehrertragsansatz verwendet. Dabei wird der durch die Energiesparmaßnahmen erzielte Mehrertrag den Mehrkosten gegenüber ...
Wirtschaftlichkeit energiesparender Maßnahmen