Das Landgericht Aachen hat mit Urteil vom 23.10.09 entschieden, dass ein Dachdecker mit einer absolvierten Fortbildung zum Energieberater von der privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung nicht auf die Tätigkeit des (Gebäude)Energieberaters verwiesen werden darf. Dieser Verweis sei nur dann möglich, wenn es sich um einen real existierenden Beruf handelt und eine existenzerhaltende Tätigkeit möglich ist. Die Urteilsbegründung wirft Fragen auf: Ist der Energieberater (k)ein Beruf? Durch welche Institutionen und Leistungen ist der Begriff der Energieberatung geprägt? Wie wird man Energieberater? Wie könnten Aus- und Weiterbildungen in der Zukunft strukturiert sein?
Ist der Energieberater (k)ein Beruf?
Zwar nennen sich viele Personen Energieberater, der Begriff ist jedoch weder gesetzlich geschützt noch in den einschlägigen Verzeichnissen eingetragen. Bei der Agentur für Arbeit ist „Energieberater“ lediglich als eine berufliche Weiterbildung nach der Handwerksordnung (HwO) beziehungsweise dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) gelistet [1]. Bildungseinrichtungen der Handwerkskammern bieten beispielsweise Vorbereitungskurse für die Prüfung zum Gebäudeenergieberater an.
Aber für was steht die Bezeichnung Energieberater? Durch welche Institutionen und Leistungen ist der Begriff der Energieberatung geprägt? Der Gesetzgeber formuliert im § 21 der Energieeinsparverordnung umfänglich, welche Ausbildungen und welche weiteren Qualifizierungsmaßnahmen zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) formuliert ebenfalls Voraussetzungen zur Berechtigung, An ...
Studie: Energieberatung systematisch professionalisieren