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Merkblatt

Mit Erneuerbaren heizen

In § 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024 ist die zentrale Vorgabe verankert, dass bis spätestens 2045 keine fossilen Energieträger mehr zum Heizen genutzt werden dürfen. Bis dahin gilt es, die Heizungen schrittweise umzustellen. Zunächst müssen sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme verwenden. Der Erfüllungszeitpunkt hängt von der Gemeindegröße und einer gegebenenfalls vorhandenen Wärmeplanung ab. In 14 Factsheets stellt die Deutsche Energie-Agentur die Heizungstechniken vor, mit denen sich die gesetzlichen Vorgaben in bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern erfüllen lassen. Die Texte richten sich an Energieberatungs- und Planungsbüros sowie an ausführende Handwerksbetriebe. Sie ersetzen zwar in keinem Fall eine Fach- beziehungsweise Ausführungsplanung, aber sie liefern wertvolle Hinweise zur Funktionswiese und zum Aufbau der einzelnen Heizanlagen sowie zu deren Umweltwirkung und ihren Kosten. Ein Hintergrund-Factsheet bietet einen informativen Einstieg in die Materie. In ihm finden Sie eine Übersicht zu übergeordneten Anforderungen, Berechnungsgrundlagen und Fördermöglichkeiten. jb