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Leitungsfrage beim Warmwasser

Bei der zentralen Warmwasserbereitung in Mehrfamilienhäusern müssen im Gegensatz zu Heizkreisläufen mit Fußbodenheizung hohe Vorlauftemperaturen erreicht werden. Grund dafür sind die Hygienevorgaben, insbesondere die Bekämpfung von Legionellen gemäß DIN 1988-200. So muss ein zentraler Warmwasserspeicher permanent auf Temperaturen von mindestens 60 Grad gehalten werden. Für die Warmwasserzirkulation muss außerdem sichergestellt sein, dass am Rücklauf mindestens 55 Grad erreicht werden. Weiterhin schreibt die Norm vor, dass alle drei Jahre in den kritischen Wohnungen sowie im Heizraum die Trinkwasserqualität hinsichtlich Legionellen geprüft, also beprobt und analysiert wird (Merke: Eine ein Kelvin höhere Vorlauftemperatur verringert den Wirkungsgrad einer Wärmepumpe um 2,5 Prozent). Für die aus hygienischer Sicht deutlich risikoärmere dezentrale Bereitung von Warmwasser gibt es dagegen nur wenige Vorgaben. Der Nutzer hat gemäß VDI 6003 Anspruch auf 50 Grad Zapftemperatur an der Küchenspüle. Enthält das Warmwasserleitungssystem in einer Wohnung – nach der Wohnungsstation – weniger als drei Liter Wasser, entfällt die Pflicht der Legionellenprüfung. Wird für die Warmwasserversorgung eines Mehrfamilienhauses die Wärmepumpe als Primärwärmeerzeuger in Betracht gezogen, können Wohnungsstationen der ideale Partner sein. Es stehen drei Installationsvarianten zur Verfügung: 1. Zweileitersystem Die einfachste Form der Kombination einer Wärmepumpe mit Wohnungsstationen ist ein Zweileitersystem. Im Vergleich mit einer zentralen Lösung kostet sie weniger. Es braucht weder eine zentrale Warmwasser- noch eine Zirkulationsleitung und auch keinen Warmwasserspeicher, sondern nur einen Vor- und einen Rückl ...

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