Im Gebäudeforum klimaneutral stellt die Deutsche Energie-Agentur (dena) wiederkehrende Fehler zusammen, gibt Hinweise und benennt Regeln, die bei der Gebäudebilanzierung zu beachten sind. Sie zeigt Fehlerquellen bei der Bilanzierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 und von Wohngebäuden nach DIN V 4108/4701. Die Auflistung basiert auf den Erfahrungen einer großen Zahl von Vor-Ort-Kontrollen bei KfW-geförderten Bauvorhaben, die die dena seit vielen Jahren koordiniert und regelmäßig aktualisiert.
Bilanzierung nach DIN V 18599
Wohngebäude sind grundsätzlich als Ein-Zonen-Modell zu bilanzieren. Bei der Bilanzierung nach DIN V 18599 bietet sich hierfür das Nutzungsprofil 17: Sonstige Aufenthaltsflächen an. Die Nutzungsrandbedingungen für Wohngebäude sind in der Tabelle 4 in der DIN V 18599-10 aufgeführt. Für Wohngebäude, die nur teilweise belüftet oder die mit mehreren Systemen zur Lüftung ausgestattet werden, erfolgt die Anrechnung flächenanteilig nach Gleichung 23 der DIN V 18599-6: 2018-09. Bei der Nachweisführung von aktiv gekühlten Wohngebäuden ist die Kühlung auch dann zu berücksichtigen, wenn die technischen Voraussetzungen für den Kühlbetrieb gegeben sind, die Kühlung jedoch nicht genutzt wird: zum Beispiel bei reversiblen Wärmepumpen. Werden nur Teilbereiche des Gebäudes gekühlt, so ist dieser Anteil mit dem Teilkühlfaktor nach DIN V 18599-6 flächenanteilig zu betrachten. Worauf Sie noch bei der Bilanzierung von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden achten müssen, lesen im GEB 4/2023.
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