In den vergangenen Jahren haben hohe Anforderungen an die Zertifizierung den Ausbau der Photovoltaik auf auf Firmendächern behindert. Nun hofft der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) auf eine schnelle Umsetzung einer neuen Technische-Anforderungen-Verordnung (TAV) sowie der vorgesehenen Änderungen in der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV). Die Regierungspläne sehen vor, dass künftig PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung zwischen 135 bis 500 Kilowatt von der Pflicht zum Anlagenzertifikat befreit werden, wenn sie über den Eigenverbrauch in der Kundenanlage hinaus maximal 270 Kilowatt Leistung in das Netz einspeisen. Eine wesentliche Vereinfachung sieht der Branchenverband darin, dass künftig bei diesen Anlagen nicht mehr die aufwändige Netzanschlussregel VDE AR-N 4110 (Mittelspannungsrichtlinie) anzuwenden wäre, sondern die einfachere VDE AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie) – und zwar unabhängig davon, in welcher Spannungsebene der vorhandene Kundenanschluss liegt.
Bahn frei für PV auf Gewerbedächern
Den Verordnungsentwürfen war ein monatelanger Konsultationsprozess vorangegangen, in dem neben der Bundesnetzagentur und Netzbetreibern auch der BSW eng eingebunden war. Der nun erzielte Kompromiss wird nach Einschätzung des Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig zu einem Wachstum des Photovoltaikzubaus auf Gewerbedächern beitragen. Nur mit einer vollständigen Entfesselung und einer schnellen Vervielfachung des Photovoltaik-Nachfrage auch im Gewerbesektor würden sich die ehrgeizigen Ausbauziele der Bundesregierung erreichen lassen. In den kommenden zehn Jahren soll der Anteil der Photovoltaik von derzeit gut zehn Prozent auf 30 Prozent steigen, die insgesamt in Deutschland installierte PV-Leistung von derzeit rund 70 auf 215 Gigawatt bis zum Jahr 2030. Quelle: BSW / jb