Bis zum 1. Juli sind eigentlich noch Anträge für Komplettsanierungen oder Neubauten zu den alten Förderkonditionen in den Programmen KfW 152 und KfW 153 möglich. Darauf haben sich viele Bauherren und Berater verlassen und Mitte Juni ihre Anträge bei den Hausbanken eingereicht.
Nun kommt es nicht nur in Einzelfällen dazu, dass die Hausbanken argumentieren, die Zeit zur Prüfung sei nicht mehr ausreichend und die Durchreichung der Anträge an die KfW 152 und KfW 153 Förderung verweigern. Für manche Bauherren könnte das im Moment bedeuten, dass sie weder Geld aus den alten KfW-Programmen bekommen noch eine BEG-Förderung beantragen können. Auf jeden Fall ist ein zügiger Kontakt zur Hausbank ratsam, wenn noch mit den „alten“ KfW Programmen geplant wird und bereits Verträge geschlossen wurden.
Zwar sieht die Bundesförderung vor, dass für Maßnahmen, für die eine Förderung nach der BEG WG und BEG NWG ab 1. Juli beantragt werden soll, nach einem dokumentierten Beratungsgespräch mit einem Finanzierungspartner der KfW schon Lieferungs- und Leistungsverträge mit Bauunternehmen bzw. Handwerkern geschlossen werden können, ohne dass sich dies die Förderung beeinträchtigt. „Der Nachweis zu diesem dokumentierten Beratungsgespräch muss Informationen zu Förderbedingungen und -voraussetzungen sowie zur Förderhöhe und zur Einplanung dieser Förderung der BEG in das potenzielle Kreditgeschäft enthalten“ heißt es dazu in den FAQ zu KfW Förder-Programmen des Bundeswirtschaftsministeriums.
In vielen Fällen seien diese Schritte aber bereits 2020 vor Inkrafttreten der BEG erfolgt, berichten Energieberater. Die BEG konnte also nicht einbegzogen werden.
Wie diese Fälle gehandhabt wird, hängt von den Hausbanken ab. Die sind für die Durchleitung der KfW 152 und Kfw 153 Anträge zur KfW verantwortlich. Technisch offen ist das Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren bis 30. Juni, so die KfW, real scheint dies teilweise anders zu sein. Das hänge von den Banken vor Ort ab, so einige Bankenverbände auf Nachfrage. Konkret wurde die Commerzbank. Anträge zu den Altprogrammen der KfW würden weiter bearbeitet. Wichtig sei, dass bis spätestens zum 30. Juni die Refinanzierungszusage der KFW vorliege, so eine Sprecherin der Bank gegenüber dem Gebäude Energieberater. pgl
Ausführliche Informationen zur Bundesförderung auch in unserem Webinar zur Bundesförderung mit KfW und Bafa am 13. Juli.
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