Von der Gesetzesreform profitieren Solarpioniere und Investoren größerer Solarparks. Die Gesetzesnovelle verschlechtert aber die Investitionsbedingungen für gewerbliche Solardachbetreiber teils erheblich. So lautet das Fazit von Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW), zum überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021). Er kritisiert, dass das von der Bundesregierung zugelassene Ausbautempo bei der Photovoltaik nicht ausreicht, um die Klimaziele zu erreichen: „Wissenschaftler und Marktforscher halten zur Umsetzung der Klimaziele und zur Vermeidung einer Stromerzeugungslücke seit Jahren ein Photovoltaik-Ausbautempo von mindestens zehn Gigawatt für erforderlich. Das EEG 2021 sieht hingegen einen jährlichen Zubau von nicht einmal fünf Gigawatt vor.“
Etwas Licht: Privatverbraucher und Kleingewerbe von „Sonnensteuer“ auf Eigenverbrauch befreit
Erleichtert zeigte sich Körnig, dass der Weiterbetrieb ausgeförderter PV-Altanlagen nicht mehr durch überzogene Messanforderungen blockiert wird. Erfreulich seien die erreichten Verbesserungen für private Verbraucher und das Kleingewerbe. So müssen Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 30 Kilowatt und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden künftig keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom bezahlen. „Das ist ein wichtiger Durchbruch für Prosumer und erleichtert künftig beispielsweise den Betrieb von E-Autos und Wärmepumpen mit Ökostrom“, erläutert Körnig.
Viel Schatten: Bei Gewerbeanlagen entfällt teilweise Marktprämie
Kein Verständnis kann Körnig für die Einschränkung der Fördermöglichkeiten mittelständischer Gewerbedächer aufbringen. Nach dem EEG 2021 sollen Betreiber neuer Solarstromanlagen zum Beispiel auf größeren Lagerhallen nur noch für maximal die Hälfte der erzeugten Strommenge eine Marktprämie erhalten. Alternativ müssen Projektierer von Solardächern mit einer Leistung von über 300 Kilowatt zuvor erfolgreich an stark limitierten Förderauktionen teilnehmen. Körnig: „Ein Großteil ungenutzter Gewerbedächer wird damit vorerst nicht für die Sonnenstromernte und den Klimaschutz erschlossen.“