Mit der neuen Bundesförderung für die serielle Sanierung bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Unternehmen einen Anreiz, serielle Elemente zu entwickeln, zu erproben und zu produzieren. „Damit verleihen wir der energetischen Gebäudesanierung in Deutschland zusätzlichen Schub“, erklärt BAFA-Präsident Torsten Safarik. Bei der seriellen Sanierung wird mit vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen und vorinstallierter Haustechnik gearbeitet, um Gebäude möglichst rasch energetisch sanieren zu können. „Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, beim Klimaschutz schneller voranzukommen. Die energetische Sanierung von Gebäuden kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten“, begründet Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Förderung. Die serielle Sanierung solle den Weg zu beschleunigten Sanierungen ebnen und dadurch zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudebestands in Deutschland beitragen.
Förderung Serielle Sanierung im Überblick
Mit dem Förderprogramm Serielles Sanieren sollen technische und konzeptionelle Innovationen zur seriellen Sanierung entstehen. Es soll Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Zulieferfirmen dazu ermuntern, Lösungen anzubieten beziehungsweise weiterzuentwickeln und sie unterstützen, die Kosten durch höhere Stückzahlen und eine automatisierte Vorfertigung zu senken. Die Förderung besteht aus drei Modulen, wobei für jedes Modul hinsichtlich des Stands der Technik die in den Anlagen zur Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllt sein müssen. Das BAFA bezuschusst Durchführbarkeitsstudien für konkrete Liegenschaften und Gebäude. Sie müssen unter anderem die technische Umsetzbarkeit prüfen, ein konkretes Kostenangebot oder eine Preisindikation erarbeiten und damit die Grundlage dafür legen, einen Bau- oder Produktvertrag zur seriellen Sanierung ausarbeiten zu können.
Wer Anträge stellen kann
Mit dem zweiten Modul unterstützt das BAFA die Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte. Dazu gehört die konzeptionelle und praktische Entwicklung der Vorfertigung, die Optimierung von Abläufen auf Hersteller-, Verarbeiter- und Nutzerseite sowie die Herstellung von Muster- und Prototypelementen und deren in-situ Erprobung am Gebäude. Schließlich wird der Aufbau von Produktionskapazitäten zur industriellen Herstellung von Fassaden- und Dachelementen und damit verbundener Anlagen- und Gebäudetechnik unterstützt. Eine Förderung für die ersten beiden Module können Contractoren, eingetragene Genossenschaften, Konsortien, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen beantragen. Für das dritte Module sind ausschließlich Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen antragsberechtigt. BAFA / jb
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