5,8 Milliarden Euro wurden vom Haushaltsausschuss bereits am 24. Juni 2021 als überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt. Weitere 5,7 Milliarden Euro sollen noch im Jahr 2021 im Rahmen dieser Maßnahme verfügbar gemacht werden. Aufgrund des drohenden Programmstopps im Bereich der KfW-Programme müsse die Bereitstellung der Mittel zeitnah erfolgen, so das Bundeswirtschaftsministerium. Zu den vom BAFA veranworteten Programmen enthält die Mitteilung des Ministeriums keine Aussage. Wie viele Mittel dort abgeflossen sind ist nicht bekannt. Energieberaterinnen und Energieberater berichten nach wie von extrem langen Wartezeiten bei der Bearbeitung von Anträgen und Anfragen.
Anlass für den Nachtrag war eine Bewertung des Expertenrats für Klimafragen. In seinem „Bericht zum Sofortprogramm 2020 für den Gebäudesektor - Prüfung der Annahmen des Sofortprogramms gemäß § 12 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz“ vom August sah der Expertenrat Nachbesserungsbedarf.
Die entsprechende Mittelausstattung der Bundesförderung sei zeitnah umsetzbar und „ein wichtiges Signal im Hinblick auf die stark gestiegenen Förderabrufe und deren Beitrag für die Transformation hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand“, so das Bundeswirtschaftsministerium. Wenn Bauwillige es also schaffen, derzeit Handwerker zu finden, die Angebote erstellen und Aufträge annehmen stehen die Chancen auf eine Wärmewende gut. Planerinnen und Planer, die Angebote einholen und damit Anträge auf Förderung stellen wollen haben es aber derzeit extrem schwer, ausführende Unternehmen zu finden.
Bereits im Juni wurde mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 das Vorziehen der Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf 2022 sowie eine Anhebung der Neubaustandards im GEG beschlossen. pgl
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