Das in diesem Jahr novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bietet eine Fördermöglichkeit für Wärmespeicher, die überwiegend durch Wärme aus KWK gespeist werden. Die Kombinationsmöglichkeiten für das KfW-Programm Nr. 202 „Energetische Stadtsanierung – Energieeffiziente Quartiersversorgung (Kommunale Unternehmen)“ werden infolgedessen angepasst. Ab 2013 ist eine Finanzierung von Wärmenetzen und -speichern, die eine Zuschlagsförderung nach § 7a bzw. 7b KWKG erhalten, im Programm Nr. 202 weiterhin möglich, wenn zusätzlich mindestens eine weitere förderfähige Maßnahme aus dem Bereich Wärmeversorgung durchgeführt wird.