Liebe Energieberaterinnen und Energieberater, es kommt einiges auf Sie zu. Vom Entlastungspaket, das der Koalitionsausschuss am 23. März 2022 beschlossen hat, haben Sie sicher gehört. Selbst die Publikumszeitungen haben breit darüber berichtet, was die Bundesregierung an Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen plant, um sie von den hohen Energiekosten zu entlasten. So will sie die Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate absenken, einmalig eine Energiepreis-
pauschale auszahlen und zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage abschaffen. Gleichzeitig sollen unter anderem die Fernpendlerpauschale, der Grundfreibetrag und der Heizkostenzuschuss angehoben werden.
Die Maßnahmen finden sich im Kapitel „Bürgerinnen und Bürger entlasten“ des sechsseitigen Papiers. Für Energieberaterinnen und Energieberater interessant ist zudem das „Verbrauch senken und Energieeffizienz steigern“ betitelte Kapitel. Darin hat die Regierungskoalition einige Maßnahmen formuliert, die die Wärmewende in den deutschen Heizungskellern beschleunigen dürfte, worüber wir bereits auf unserer Internetseite informiert haben.
Ab dem kommenden Jahr will die Regierung für Neubauten den Effizienzstandard 55 verbindlich festlegen und dazu das Gebäudeenergiegesetz novellieren. Außerdem will sie gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 „möglichst“ jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Sie will den Rahmen dafür schaffen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien ihre über 20 Jahre alten Heizungsanlagen austauschen und dazu „im Bundesprogramm effiziente Gebäude das Gaskesselaustauschprogramm optimieren“. Welches Austauschprogramm sie meint, ist nicht klar. Es besteht bislang keines. Doch will sie bei Industrie, Handwerk und Privathaushalten eine Wärmepumpen-Offensive starten.
In die Offensive gehen will die Bundesregierung auch beim Energiesparen. Eine Förderung soll die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen für niedriginvestive Maßnahmen gewinnen, zum Beispiel den Einbau intelligenter Thermostate oder die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs älterer Heizungsanlagen. Bei der Gebäudesanierung schließlich will sie Planungssicherheit schaffen und dazu die Finanzierung der Förderprogramme sicherstellen, um Förderstopps zu vermeiden.
Nun folgt in der Politik nicht auf jede Ankündigung auch ein Tun. Doch der Ukraine-Krieg und die durch ihn ausgelöste Energiekrise erfordern zwangsläufig politisches Handeln. Ich bin mir sicher, Energieberaterinnen und Energieberater werden sich bald wieder über neue Bestimmungen und Änderungen bei Gesetzen für Energieeffizienz sowie Ökowärme und -strom auf dem Laufenden halten müssen. Bis es soweit ist, können Sie sich schon mal im Schwerpunkt dieser Ausgabe über Alternativen zu Erdgas und Heizöl informieren.
Viel Freude beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr GEB Redaktionsteam