Künftige Wohngebäude werden insbesondere mit Wärmepumpen und leitungsgebundener Wärme beheizt. Die lange dominierende Gas-Heizung wird verdrängt.
Über Jahrzehnte wären Verschiebungen in der Beheizungsstruktur bei den Baugenehmigungen für neu zu errichtende Wohngebäude um mehr als 3 Prozentpunkte in einem Jahr eine mittlere Sensation gewesen. Erst im Zuge der EnEV 2016 gab es auch Bewegungen um 5 Prozentpunkte – allerdings durch Vorzieheffekte. Eine neue Dynamik gibt es erst seit dem Jahr 2020 mit einer Veränderung von 7 Prozentpunkten oder mehr in jedem Jahr – zu Lasten der Gas-Heizung.
Die Entscheider haben im Neubau die Gas-Heizung also schon lange bevor das ergänzte Gebäudeenergiegesetz am 1. Januar 2024 mit neuen Anforderungen beim Einbau oder dem Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden in Kraft getreten ist, weitgehend ad acta gelegt.
So ist auf der Basis „primärer Energieträger / primäres Heizsystem“ für neu genehmigte Wohnungen die Heizungs-Wärmepumpe seit dem Jahr 2020 Marktführer und seit 2022 mit einem Marktanteil von 50,7 % absoluter Marktführer. Zuletzt konnte die Gas-Heizung den Neubaumarkt im Jahr 2015 mit einem Anteil von 50,3 % dominieren – jedoch nur durch einmalige Vorzieheffekte aufgrund höherer Anforderungen über die EnEV 2016.
Enormer Vorsprung für die Wärmepumpe
Im Jahr 2023 war der Vorsprung der Heizungs-Wärmepumpe gegenüber der Gas-Heizung mit 45,4 Prozentpunkten (2022: 33,3 Prozentpunkte) überdeutlich. Bereits 2022 ist die Gas-Heizung auf den 3. Platz hinter Fernwärme abgerutscht. Eine Renaissance ist auch außerhalb von Neubaugebieten kaum zu erwarten, denn der Einbau einer Gas-Heizung in Neubauten ist ein Ausschlusskriterium bei den meisten Förderprogrammen. Zudem ist Erdgas in neu erschlossenen Baugebieten immer seltener eine Option. ■
Datenquelle: BDEW / jv