Von der Austauschpflicht bis Ende des Jahres betroffen sind alle Holzfeuerstätten mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Auf diesen Sachverhalt weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik hin. Zudem betont er, dass der Einbau eines Feinstaubfilters weder jetzt noch ab dem Jahr 2025 vorgeschrieben ist. Folgendes gilt: Wurde die Feuerstätte nach dem 21. März 2010 installiert – egal, ob ausgetauscht oder neu angeschafft – muss nicht gehandelt werden. Diese Kachel- und Kaminöfen oder Heizkamine können nach dem aktuellen Stand der Gesetzgebung auch in Zukunft uneingeschränkt betrieben werden. Wurde der Kaminofen davor angeschafft, lässt sich anhand der HKI-Datenbank herausfinden, ob das Gerät die hohen Anforderungen der zweiten Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) bereits erfüllt. Denn dann ist es von der Sanierungspflicht ausgenommen. Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden, oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht gewerblich genutzte Küchenherde in Privathaushalten, Badeöfen und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen. Alle anderen veralteten Holzfeuerstätten müssen bis Ende des Jahres modernisiert, das heißt ausgetauscht oder mit Staubminderungsmaßnahmen wie Filter oder Staubabscheider nachgerüstet werden.
Schornsteinfeger:innen kontrollieren
Nach Ablauf der Frist müssen die Schornsteinfeger:innen bei ihrer regelmäßigen Feuerstättenschau kontrollieren, ob die Verordnung eingehalten wird. Sie sind verpflichtet, bei einem Verstoß den Ofen stillzulegen beziehungsweise die zuständige Behörde zu informieren. Laut einer Statistik des Schornsteinfegerhandwerks ist jedes vierte Altgerät von dieser vorerst letzten Austauschwelle betroffen. Dementsprechend hoch sei die Nachfrage nach Neugeräten und deren Montage. Der HKI rät zu einer rechtzeitigen Modernisierung, da der Stichtag mitten im Winter 2024 liegt. Als optimalen Zeitpunkt, sich mit dem örtlichen Kachelofenbauer oder Ofenstudio in Verbindung zu setzen und die anstehende Modernisierung zu planen, nennt er das Frühjahr oder spätestens die Sommermonate, denn in dieser Zeit wird die Holzfeuerung normalerweise nicht genutzt. Mitunter sei es sinnvoll, eine neue Feuerstätte mit einer elektronischen Abbrandsteuerung, einem Katalysator und einem Staubabscheider anzuschaffen. Grund: Insbesondere Städte stellen für neu installierte Kamin- und Kachelöfen besondere Anforderungen, die über die bundesweite Vorgabe der BImSchV hinausgehen. Quelle: HKI / jb