Betroffen von der Regelung sind Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen. Sie müssen innerhalb der kommenden zwei Jahre einen Heizungs-Check durchführen.
Ein hydraulischer Abgleich wird Pflicht für Eigentümer von Wohngebäuden ab sechs Wohnungen, ebenso von Nichtwohngebäuden ab 1.000 m², sofern diese eine zentrale Wärmeversorgung auf Erdgasbasis aufweisen. In einer ersten Stufe der Energiesparverordnung hatte man auf eine Änderung des Verhaltens beim Gas- und Stromverbrauch abgezielt. So wurden in öffentlichen Nichtwohngebäuden die Temperaturen gesenkt sowie die Heizung privater Schwimm- und Badebecken mit Gas oder mit Strom aus dem Netz untersagt.
Allerdings, so ergänzt Dannecker, könnte die Umsetzung der zweiten Stufe der Energiesparverordnung auf praktische Schwierigkeiten stoßen. „Handwerksbetriebe und Energieberater haben schon jetzt übervolle Auftragsbücher und können der Nachfrage kaum nachkommen. Hier macht sich der allgemeine Fachkräftemangel unmittelbar bemerkbar.“
Trotzdem sollten Haus- und Wohnungseigentümer so schnell wie möglich Kontakt aufnehmen mit ihrem SHK-Handwerker oder Energieberater, rät Dannecker. „Heizungsanlagen sind komplizierte technische Geräte, die selbstverständlich regelmäßig gewartet werden müssen. Ihre optimale Einstellung hilft, nicht nur Energie und damit viel Geld zu sparen, sondern eine Immobilie auch sinnvoll zu beheizen.“
Dannecker empfiehlt, selektiv zu heizen und die Temperaturen in wenig genutzten Räumen auf ein Minimum abzusenken. Ein komplettes Abstellen der Heizungen sei jedoch nicht anzuraten, um einen Frostschutz zu gewährleisten und um Schimmelbildung sowie Bauschäden zu vermeiden. „Hier muss man sinnvolle Mittelwege finden und vor allem auf richtige Lüftung achten“, so der Ingenieur. In schlecht gedämmten Räumen sei eine Mindesttemperatur von ca. 18 Grad angebracht, in gedämmten Gebäuden ca. 16 Grad. Quelle: DEN /pgl
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