Während die Randbedingungen für EnEV- oder KfW-Nachweise nicht verändert werden dürfen, sind die in den Normen angegebenen Standardwerte eigentlich nur Lückenfüller für den Fall, dass der Energieberater oder Planer keine Kenngrößen des konkreten Produkts zur Hand hat. In den Normen DIN V 4701-10 und DIN V 18599 werden unterschiedliche Standardkenngrößen angegeben, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Weil die energetische Bewertung von Wohngebäuden noch immer fast ausschließlich auf Grundlage der DIN V 4108 Teil 6 und DIN V 4701 Teil 10 durchgeführt wird, setzt sich der vorliegende Beitrag mit dieser „alten“ Norm auseinander. DIN V 4701-10 ist bereits im August 2003 erschienen, entsprechend alt sind die Rechenvorschriften und die Kenngrößen der jeweiligen Anlagentechniken. Der Markt hat aber heute viel mehr zu bieten als den „Standardgrößen-Kessel“.
Warum mit Standardkenngrößen rechnen?
Dass Energieberechnungen richtig durchzuführen sind, versteht sich von selbst. Unter „richtig“ verstehen aber viele Anwender von EnEV-Software das Übernehmen der Vorgaben, die in den Programmen hinterlegt sind. Die Randbedingungen für EnEV- und KfW-Nachweise dürfen ja tatsächlich auf keinen Fall verändert werden (siehe Infokasten). Es stellt sich aber die Frage, warum etliche Nachweise auch mit unveränderten Standardkenngrößen geführt werden. Hierfür gibt es vorrangig drei Gründe:
Nicht jeder Berater weiß, dass die Standardkennwerte verändert werden dürfen.
Die Energieberechnungen sollen aus wirtschaf ...
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