Nachhaltige Energie für Deutschland: die Novellierung des GEG
Der Bundestag hat am 08. September 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Diese Gesetzesänderung markiert einen bedeutenden Schritt hin zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien im Heizungssektor und eröffnet neue Möglichkeiten für eine nachhaltige Wärmeversorgung in Deutschland.
Das überarbeitete GEG gibt den Auftakt für den Umstieg auf klimafreundliche Heizmethoden in Deutschland. Es zielt darauf ab, eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung im Land einzuleiten. Dies soll durch die Förderung von Fernwärme sowie effizienteren und sparsameren Heiztechnologien erreicht werden.
Beratungspflicht für effektive Wärme
Ab dem 1. Januar 2024 muss im Voraus eine Beratung in Anspruch genommen werden, wenn die Heizungsanlage feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwendet. Das Hauptziel dieser Beratung ist es, potenzielle finanzielle Risiken im Zusammenhang mit solchen Heizsystemen aufzuzeigen. Die Beratung kann nur von Fachleuten durchgeführt werden, darunter diejenigen, die in § 88 Absatz 1 (zur Ausstellung von Energieausweisen) sowie in § 60a Absatz 4 Nummer 1, 2, 4 und 6 (für die Prüfung von Wärmepumpen) aufgeführt sind. Dazu gehören unter anderem Schornsteinfeger, Installateure, Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie alle Energieberater, die in der Expertenliste verzeichnet sind.
Technologieoffene Lösungen für erneuerbare Energien
Das GEG erlaubt Eigentümern die Wahl zwischen verschiedenen Lösungen wie z.B. Wärmepumpen oder Solarthermie. Die Software von Hottgenroth bietet hier eine umfassende Unterstützung für die Planung, Beratung und Umsetzung im Bereich Energieeffizienz und HKLS. Mit einer breiten Palette an Produkten und Tools können viele erforderliche Berechnungen abgedeckt werden, um energieoptimierende Planungen und Umsetzungen abzuwickeln.
Informationen zur Software erhalten Sie unter www.hottgenroth.de oder bei Teilnahme an der etablierten Online-Messe Hottgenroth Digital im November 2023.