„Bereits vor 2025 sind Anpassungen im GEG vorzunehmen“, sagt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Kurzfristig müsse die Absenkung des Neubaustandards auf 55 Prozent des Referenzgebäudes vorgenommen werden. Zusätzlich seien die Ausbauziele für die erneuerbare Wärme gesetzlich zu verankern sowie die Einführung und Stärkung der bestehenden Nutzungspflicht für erneuerbare Wärme vorzuziehen.
Die Gestaltung der Umlage der CO2-Kosten nach einem Stufenmodel der Gebäudeenergieklassen begrüßt der BEE: „Das ist der richtige Ansatz, damit der nationale Emissionshandel im Gebäudebereich auch bei vermieteten Gebäuden Wirkung entfalten kann. Hierbei muss mittels langfristig anzukündigender Anpassungen dieser Staffelung sichergestellt werden, dass der Gebäudebestand bereits bis 2045 treibhausgasneutral wird“, erklärt Peter. Weiterhin sei eine Weiterentwicklung und Anpassung der Förderprogramme an die Klimaziele zu begrüßen. Ein Stop-and-Go der Förderprogramme sei allerdings zu vermeiden, um die Entwicklung des Marktes kontinuierlich weg von fossilen und hin zu klimafreundlichen Technologien zu führen. „So kann der Wärmesektor seinen Klimaschutz-Beitrag leisten und gleichzeitig als Konjunkturmotor für Innovation und Zukunftsfähigkeit dienen“, sagt Peter. Welche Maßnahmen sich der BEE für eine Wärmewende vorstellt, beschreibt er in einem Positionspapier. hat
Der Bundesverband Erneuerbare Energie
Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt der BEE die Interessen von 50 Verbänden und Unternehmen. Im Wärmesektor zählen zu seinen Mitgliedern unter anderem der Bundesverband Geothermie, der Bundesverband Solarwirtschaft, der Bundesverband Wärmepumpe, der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband, der Fachverband Biogas und die im Hauptstadtbüro Bioenergie zusammengeschlossenen Verbände. Quelle: BEE / jb
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