Im Rahmen der ersten Runde der Koalitionsgespräche haben sich CDU, CSU und SPD bereits auf die Abschaffung des „Heizungsgesetzes“ geeinigt. „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Wir werden ein neues Recht schaffen, das einen Paradigmenwechsel weg von einer kurzfristigen Energieeffizienzbetrachtung beim Einzelgebäude hin zu einer langfristigen Betrachtung der Emissionseffizienz vollzieht. Die Heizungsförderung werden wir fortsetzen“, heißt es in dem Papier. Offen ist, was mit den Effizienzmaßnahmen und Effizienzgebäude an der Gebäudehülle geschieht.
Geleitet wird die Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen von der aktuellen Bundesbauministerin Klara Geywitz, die auch schon maßgeblich an der GEG-Novelle beteiligt war. Laut Table Media wurde die Passage zudem mit der Arbeitsgruppe Energie und Klima abgesprochen, die für die SPD von Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies und der Umweltpolitikerin Nina Scheer sowie bei der Union von CDU-Vize Andreas Jung geführt wird.
Die Koalition will also die letzte GEG-Novelle zurücknehmen und dann ein neues Gebäudeenergiegesetz schaffen. Die große Frage wird dabei sein, was „der Paradigmenwechsel weg von einer kurzfristigen Energieeffizienzbetrachtung beim Einzelgebäude hin zu einer langfristigen Betrachtung der Emissionseffizienz“ konkret bedeuten soll.
Einen Hinweis könnte das am 11. März 2025 veröffentlichte Aktionsprogramm der KlimaUnion geben. Die Position der KlimaUnion ist innerhalb der CDU/CSU eher progressiv pro Klimaschutz.
Im Aktionsprogramm wird das GEG als ein wichtiges Instrument auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudesektor beschrieben. Dementsprechend solle der Grundgedanke dahinter beibehalten, das Gesetz aber unbürokratischer sowie praktikabler gestaltet werden und an die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) angepasst werden.
Die KlimaUnion sieht dabei drei Leitlinien als wesentlich an:
● Die CO2-Einsparung sollte als maßgeblicher Parameter für die Dekarbonisierung im Gebäudesektor herangezogen werden.
● Wie die CO2-Einsparung erreicht wird, soll den Gebäudeeigentümern überlassen bleiben (Technologieoffenheit).
● Im Neubau und bei Totalsanierungen sollten keine neuen Öl- und Gas-Heizungen eingebaut werden, um Bürger vor hohen zukünftigen Kosten zu schützen. Bei einem normalen Heizungstausch gelte dies nicht. Anmerkung: Was letztendlich unlogisch ist, weil Neubauten im Regelfall einen viel geringeren Energieverbrauch als bestehende Gebäude aufweisen.
Was die Zukunft der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angeht, lässt die Formulierung „Die Heizungsförderung werden wir fortsetzen“ ebenfalls viel Spielraum für Interpretationen. Laut dem Aktionsprogramm möchte die Klimaunion hier künftig alle Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen im Gebäude gleichberechtigt behandeln.
Die Förderung soll sich an der auf Grundlage von gemessenen Daten errechneten CO2-Einsparung orientieren und pro vermiedener Tonne CO2 ausgezahlt werden. Die Zuschüsse sollen außerdem einen frühzeitigen Umstieg anreizen und daher degressiv ausgestaltet sein. Erfahrungsgemäß dauert es viele Monate, solche Konzepte in ein Gesetz zu überführen.
In jedem Fall wird es nun darauf ankommen, wie und wann die Pläne konkreter kommuniziert werden. Die Veröffentlichung darf man diesbezüglich bereits als Panne bewerten: Einerseits durch die Verwendung der Bezeichnung „Heizungsgesetz“, das es ja amtlich gar nicht gibt . Es ist nicht eindeutig ist, was tatsächlich geändert, verändert, optimiert oder eben zurückgenommen wird. Momentan formuliert die Passage kaum mehr als einen Triumph über die scheidende Regierung.
Und: „Eine kurzfristige Energieeffizienzbetrachtung beim Einzelgebäude“ ist mit der letzten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) gar nicht vorgenommen worden. Es geht also in der Ankündigung um zwei unterschiedliche Punkte! Der sich hinter „der Abschaffung des Heizungsgesetzes“ duckende „Paradigmenwechsel hin zu einer langfristigen Betrachtung der Emissionseffizienz“ könnte letztendlich die Diskussionen der nächsten GEG-Novelle dominieren. Denn ohne Einbeziehung des Gebäudebestands erschließt ein Wechsel wenig neues Potenzial. Neue Regeln für den Bestand dürften kaum Begeisterung, aber vermutlich neue Bürokratie auslösen.
Zum anderen zeigt bereits die Berichterstattung, dass genau das ausgelöst worden ist, was vor ziemlich genau zwei Jahren begann und allen Beteiligten bis heute schwer zu schaffen macht: Eine Verunsicherung der Bürger. Zumeist führen solche Ankündigungen dazu, dass Modernisierungen in die Warteschleife geschickt werden – oder zu unwirtschaftlichen Investitionen.
Einblicke in Punkte, die noch strittig sind, bietet das Abschlusspapier der Arbeitsgruppe Energie und Klima. „Wir werden ein neues Recht schaffen, das einen Paradigmenwechsel weg von einer kurzfristigen Energieeffizienzbetrachtung beim Einzelgebäude hin zu einer langfristigen Betrachtung der Emissionseffizienz vollzieht“ formuliert dort die CDU ihre Position. Die SPD will „zügig das Gebäudeenergiegesetz (GEG) novellieren. Die geltenden Regelungen werden wir technologieoffener, flexibler und einfacher machen und mit verlässlicher, unbürokratischer und effizienter und sozial gestaffelter Förderung flankieren. Die Planungs- und Genehmigungsanforderungen des GEG werden wir vereinfachen und für praktikable Übergangslösungen sorgen.“ So jedenfalls stellt die Partei ihre Position dort dar. Die SPD spricht sich auch explizit für eine Weiterführung der Förderung der Energieberatung aus. Einig ist man sich mit der Union in der Notwendigkeit, Verfahren zu vereinfachen und GEG und Wärmeplanung zu verzahnen.
Was man allerdings vermuten kann: Bessere Konditionen als bei der aktuellen Heizungsförderung sind nach allen Ankündigungen nicht zu erwarten – und noch kann man sich diese Konditionen sichern.
Quellen: Table Media / KlimaUnion / jv / tg / pgl