Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Bundesregierung für den immer größer werdenden Reformstau im Gebäudebereich. Seit Jahrzehnten werden Klimaschutzbemühungen im Gebäudesektor konsequent verschleppt und aus der öffentlichen Debatte ausgeklammert. Und das, obwohl der Betrieb und damit vor allem die notwendige Heizenergie des aktuellen Gebäudebestandes für ein Drittel der bundesweiten Emissionen verantwortlich ist. Darüber hinaus verursacht der Neubau von Gebäuden neben einem großen Bedarf an Rohstoffen und Ressourcen einen gewaltigen CO2-Fußabdruck in der Produktion.
Die aktuelle Regierung hat hier nach Ansicht der DUH in allen Aspekten versagt. Erstens habe sie die verpflichtenden Effizienzstandards beim Bauen und Sanieren nicht verschärft. Das gefährde direkt die deutschen Klimaziele. Zweitens nehme sie noch immer nicht den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick. Es müssten aber alle Phasen berücksichtigt werden, angefangen vom Energiebedarf beim Hausbau bis zur Wiederverwertung beim Abriss.
Sanierungsfahrplan für Bundesliegenschaften fehlt noch
„Auch ein Sanierungsfahrplan für die Bundesliegenschaften liegt noch nicht vor“, so der Verband auf Anfrage des Gebäude Energieberaters. Dieser geht auf eine Maßnahme auch den Klimaschutzprogramm 2030 zurück, bei der öffentlichen Gebäude eine besondere Vorbildfunktion zugewiesen wird. Neue Gebäude des Bundes sollen mindestens EH40 entsprechen, bei Sanierungen soll der Standard EH55 zugrunde liegen.
Voraussetzung für die Erarbeitung eines Sanierungsfahrplans sei ein Erlass der Bundesregierung, bei der diese neuen Standards verbindlich festgeschrieben werden. „Dieser Erlass ist zwar nun seit einer Weile erarbeitet, das Bundesfinanzministerium blockiert aktuell aber noch seinen endgültigen Beschluss“, so die DUH. Streitpunkt sei welche Gebäude davon betroffen sind, also ob der Erlass auch angemietete Gebäudeumfasst.. Inoffiziell habe der Beschluss allerdings die zuständigen Behörden schon erreicht, aber erst mit einem verabschiedeten Erlass können die notwendigen Schritte für die Erarbeitung eines Sanierungsfahrplan getroffen werden.
Abriss statt Sanierung von Gebäuden ist kritisch
Die DUH fürchtet auch, dass ein solcher Erlass vor allem zu Abriss und Neubau der Gebäude führen würde. „Dieses Vorgehen würden wir alleine aus Gründen der Ressourcenschonung, aber sicherlich auch aufgrund der bisher nicht erfassten CO2-Emissionen, die für diese Neubauten eingesetzt werden müssten, als kritisch bewerten“, so der Verband.
Die aktuelle Debatte um Klima- und Umweltschutz im Gebäudebereich mache deutlich, wie die klimapolitische Vermeidungspolitik der aktuellen Bundesregierung für eine schwerwiegende Verunsicherung in der Bevölkerung sorgt. Seit Jahrzehnten sind überfällige Reformen nicht angegangen worden – zum Vorteil großer Unternehmen der Wohnungswirtschaft und Gasindustrie.
Zunehmend sind jetzt die Verbraucherinnen und Verbraucher die Leidtragenden dieser Politik des Augenverschließens. Bereits an der aktuellen Debatte um die Abfederung des CO2-Preises für Mieterinnen und Mieter werde deutlich, dass die verantwortlichen Ministerien mit ihrer Blockadehaltung konkrete Maßnahmen eines sozialverträglichen Klimaschutzes verhindern. Die Zeche zahlen dann die Geringverdienenden, denen die vollen Kosten des CO2-Preises aufgebürdet werden. Die Bundesregierung müsse deshalb schnellstmöglich einen klaren Handlungsrahmen setzen. „Wir fordern die Bundesregierung auf, die Fördermittel für die energetische Sanierung neu auszurichten und auf 25 Milliarden Euro jährlich zu erhöhen. Erst dann können die Klimaziele im Gebäudebereich auch erreicht werden. Außerdem muss sie dafür sorgen, dass Vermieterinnen und Vermieter den CO2-Preis zu 100 Prozent zahlen. Denn sie sind diejenigen, die für klimaschädliche Heizungen auch verantwortlich sind“, so der Verband in seiner Stellungnahme. Quelle: DUH / pgl
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