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Klärung bei neuen Anforderungen der KfW

Nachgebessert

Im Dezember hatte die KfW angekündigt, die Anforderungen in den Programmen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren mit Wirkung zum 1. März 2013 zu ändern. Es war ein ganzes Paket von Ankündi­gungen, doch nach der Weihnachtspause erregte vor allem die Gemüter vieler Energieberater, dass angeblich mit der Durchführungsbestätigung zu unter­zeichnen sei, dass die Fördermittel der Höhe nach gemäß den Programm­bestimmungen eingesetzt wurden und auch keine Überfinanzierung oder Doppelförderung besteht. Grundlage für diese Annahme war Abschnitt 2.2 aus dem Rundschreiben vom 18. Dezember 2012 (Abb. 1) und einige markierte Änderungen im ­dazugehörigen Merkblatt (Abb. 2). Grund der Entrüstung war die Befürchtung, dass die geforderte Prüfung der Kosten so nicht über die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sei. Einige Energieberater haben dies zum Anlass genommen und bei Versicherungen nachgefragt. Einige erhielten die Auskunft: „Für diese Unterschrift besteht kein Versicherungsschutz.“ Das zog schnell Kreise in der Energieberater-Branche, auch bei der KfW. Warum soviel Aufregung dabei entstand, ist offensichtlich: KfW-Programme bilden eines der wichtigsten Geschäftsfelder für Energieberater und gerade deshalb will sich niemand aus dem Fenster lehnen, wenn nicht klar ist, ob die eigene Versicherung das abdeckt. Wäre das der Fall, würden Energieberater aus diesem Geschäftsfeld zurückziehen oder die Haftung privat übernehmen. Auch für Energieberatungskunden wäre dadurch eine heikle Situation en ...

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