Mit dem KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ will der Bund finanzielle Anreize für die Kommunen schaffen, um bislang ungenutzte energetische Potenziale auf Quartiersebene zu heben. Anhand von integrierten Quartierskonzepten soll untersucht werden, wie sich die Energieeffizienz von Gebäuden, Versorgungssystemen und der Infrastruktur in den Stadtteilen zum Beispiel durch dezentrale Wärmenetze verbessern lässt. Energieberatern und Planungsbüros kommt dabei die Rolle des ebenfalls förderfähigen Sanierungsmanagers zu, der die Umsetzung des Konzeptes betreut und die Akteure berät.
Die KfW verlangt seit Juni für die geförderte Baubegleitung den Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste. Auch für weitere KfW-Programme soll dies zukünftig zur Pflicht werden. Für viele Energieberater ist das ein Anlass, sich dort einzutragen. Dabei entstehen immer wieder Fragen. Antworten auf die häufigsten Fragen lesen Sie hier.
Die KfW hat die Anforderungen an die Experten erhöht, die die Baubegleitung oder energetische Fachplanung durchführen dürfen: Für KfW-geförderte Sanierungsvorhaben, die nach dem 1. Juni 2013 beginnen, werden nur noch Experten für die geförderte Baubegleitung zugelassen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sind. Wichtig: Energieberater sollten unbedingt die Übergangsfrist zum Jahresende beachten.
KfW-Förderprogramme zählen zum Standard-Repertoire von Energieberatern. Werden Änderungen angekündigt, stößt das immer auf großes Interesse. Im Januar entstand dabei einige Aufregung. Der Grund: in einem Rundschreiben der KfW wurde angeblich eine Kosten- und Finanzierungsprüfung durch die Energieberater gefordert, für die Versicherungen den Haftschutz versagten. Nun wurde die Situation geklärt.
Seit Juli 2012 bietet die KfW eine Online-Bestätigung an, um die Antragstellung für die Endkunden, die Sachverständigen und die Hausbanken transparenter zu machen. Bislang war die Nutzung freiwillig, ab März wird sie bei der Antragstellung Pflicht. Welche Erfahrungen die KfW bisher gesammelt hat und was an weiteren Entwicklungen geplant ist, lesen Sie hier.
Um den Ausbau der Photovoltaik zu verlangsamen, beschleunigt die Bundesregierung ihr Tempo bei den Änderungen der Förderbedingungen. Wenn der Bundesrat am 11. Mai das Gesetzgebungsverfahren in letzter Minute nicht stoppt, tritt nur drei Monate nach der letzten Novelle am 1. April schon wieder ein neues EEG in Kraft. Die Änderungen sind weitreichend (Stand 22.4.2012).
Die bisherige KfW-geförderte Energieeffizienzberatung für kleine und mittlere Unternehmen wird mit der neuen Förderprogrammbezeichnung „Energieberatung Mittelstand“ fortgeführt. Seit 16. März können auf Basis einer neuen Richtlinie Anträge eingereicht werden. Hier lesen Sie, welche Anforderungen gelten und was sich geändert hat.
Entgegen der ursprünglichen Planung wird die neue, von der dena betreute Energieeffizienz-Expertenliste die bisherige BAFA-Liste nicht zum 15. Dezember 2011 ersetzen. Weil weiterer Abstimmungsbedarf mit den Verbänden besteht und noch einige offene Fragen vor der Umstellung der Listen geklärt werden müssen, kann der ursprüngliche Zeitplan nicht wie geplant umgesetzt werden.
Die KfW hat in einem Rundschreiben im Oktober über einige aktuelle Aspekte der Förderprogramme sowie die geplanten Änderungen für 2012 informiert. Außerdem werden einige Programme zum Jahresende auslaufen, weshalb für die Antragstellung gewisse Fristen zu beachten sind. Hier lesen Sie mehr.
In den vergangenen Wochen haben sich immer wieder Leser mit Fragen zu den KfW-Förderprogrammen gemeldet. Ein Teil davon resultiert aus der Wiederaufnahme der Förderung von Einzelmaßnahmen mit geänderten Konditionen zum 1. April 2011. Wir haben daraufhin bei der KfW nachgefragt. Hier lesen Sie die Fragen der Leser und die Antworten aus der KfW.
Die Aussetzung der Förderung der KfW für Wohngebäude, die nach dem Verfahren der DIN V 18599 berechnet wurden, hat seit ihrer Bekanntmachung am 18.10.2010 für viel Unruhe im Markt gesorgt. Die KfW begründete die Maßnahme damit, dass ungewöhnlich hohe Abweichungen bei den Berechnungsergebnissen festgestellt wurden. Wie geht es nun weiter? Zum aktuellen Stand der Dinge hat die GEB-Redaktion mit dem Vorsitzenden der Gütegemeinschaft DIN V 18599, Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz, gesprochen.
Das BAFA-Förderprogramm „Energieeinsparberatung vor Ort“ existiert seit 1998. Nun wurde es evaluiert. Das Ergebnis: die Wirkung ist hoch, doch die Bekanntheit recht niedrig. Hier lesen Sie, wie Beratungsempfänger und Energieberater das Förderprogramm beurteilt haben und welche Verbesserungen vorgeschlagen wurden.
Die Förderzuschüsse des BAFA für die Vor-Ort-Beratung sind zwar gesenkt worden, doch dafür soll die neue Richtlinie kürzere Bearbeitungszeiten für die Berater und das BAFA bringen und das Programm bis Ende 2009 sichern. Hier lesen Sie mehr über die Details und Meinungen aus der Branche.
Wochenlang lag die Förderung der Bafa Vor-Ort-Beratung auf Eis. Dann kam Anfang März die Nachricht, dass durch eine vorläufige Regelung die Mittel wieder fließen können. Ein Aufatmen ging durch die Energieberater-Branche. Doch die Situation sollte zum Nachdenken anregen, denn der nächste Engpass ist schon absehbar.
Förderungen umfassend und aktuell im Blick zu behalten, ist eine schwierige Aufgabe. Hier schafft die Fördermittel-Datenbank Abhilfe. Unser Service für die Leser: Sie können das Angebot bis Ende Mai kostenlos testen.