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Von Brennstoffzelle bis Zuschussportal

Neue Förderung für Brennstoffzellen Die KfW fördert seit 15. August stationäre Brennstoffzellenheizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung für bestehende und neu errichtete Wohngebäude. Das neue Produkt „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ (433) können private Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern in Anspruch nehmen. Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten. Die Förderhöhe ist gestaffelt nach der elektrischen Leistung der Anlage: ausgehend von einem Festbetrag von 5700 Euro, wird mit einem Zusatzbetrag von 450 Euro je angefangener 100 Watt elektrische Leistung aufgestockt. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen und durch einen Sachverständigen aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes zu begleiten. Die Interessenten können ab Produktstart – für einen Übergangszeitraum bis zum 1. Dezember 2016 – die Förderung für die Brennstoffzellen-Heizung bei der KfW reservieren und bekommen von der KfW eine verbindliche Bestätigung der Reservierung. Danach können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Damit ist die Förderung garantiert, vorausgesetzt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen wird mit der Eingabe der Antragsdaten in das KfW-Zuschussportal ab Dezember bestätigt. Der Antragsteller muss im Dezember 2016 (bis spätestens 30. Dezember 2016) seine Antragsdaten in das KfW-Zuschussportal unter Verwendung einer gültigen „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) eingeb ...

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