Mit der EnEV-Novelle zum 1. Oktober 2009 wird die gesetzliche Anforderung an die Energieeffizienz von Gebäuden um durchschnittlich etwa 30 Prozent verschärft. Zudem werden die Höchstwerte für Gebäude künftig mit dem Referenzgebäudeverfahren ermittelt. Damit ändert sich die Bezugsbasis für die KfW-Förderstufen.
Zum 1. April 2009 hatte die KfW bereits die Programmstruktur überarbeitet und gestrafft. Dabei wurde die Marke „KfW-Effizienzhaus“ eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Förderstufen in Absolutwerten für den Jahresprimärbedarf und den Transmissionswärmeverlust bemessen, ab April wurde auf Relativwerte im Bezug zur EnEV umgestellt. Die Zahl hinter „KfW-Effizienzhaus“ gibt seitdem an, wie hoch der Jahres-Primärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEV sein darf. Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat z.B. höchstens 70 Prozent des Primärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto besser ist die Energieeffizienz des Gebäudes.
Neue Förderstufen
Insgesamt werden ab Oktober sechs verschiedene KfW-Effizienzhausstandards gefördert. Die drei bisherigen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55 werden in neue Standards auf Basis der EnEV 2009 übertragen (Abb. 1). Die energetischen Anforderungen werden dabei – in Absolutwerten betrachtet – nicht bzw. nur moderat verschärft, geändert wird der relative Bezug, also die Zahl hinter „KfW-Effizienzhaus“.
Dazu kommen drei neue Förderstufen: KfW-Effizienzhaus 115 für Altbauten, KfW-Effizienzhaus 85 als neuer Standard in der Sanierung und Einstiegsstandard im Neubau und KfW-Effizienzhaus 55 als neuer Spitzenstandard im Neubau. Die Förderstufe KfW-Effizienzhaus 130 für Altbauten wird zeitlich befristet voraussichtlich bis zum 30. Juni 2010 angeboten, ebenso die Förderstufe KfW-Effizienzhaus 85 für Neubauten. Die energetischen Anforderungen an die Förderung von Einzelmaßnahmen werden mit Blick auf die EnEV 2009 überprüft. Eine moderate Anpassung wird – sofern erforderlich – vorgenommen. Genauere Details zu den Neuerungen bei den Einzelmaßnahmen stellt die KfW in Kürze auf den Merkblättern bereit.
Nach EnEV 2009 rechnen
Diese Struktur der Förderprogramme für umfassende Sanierungen und energieeffiziente Neubauten bleibt im Wesentlichen erhalten. Als Hauptanforderung muss auch weiterhin der Jahresprimärenergiebedarf Qp sowie als Nebenanforderung der spezifische Transmissionswärmeverlust HT‘ im Förderantrag nachgewiesen werden. Berechnungsgrundlage dafür ist ab Oktober die EnEV 2009, die Zahl hinter „KfW-Effizienzhaus“ bezieht sich dann auf das Verhältnis zum Jahresprimärenergiebedarf des Referenzgebäudes der EnEV 2009. Der Nachweis kann wahlweise nach DIN V 18559 oder DIN V 4108-6/DIN 4701-10 geführt werden, allerdings muss – wie auch in der EnEV 2009 – das Referenzgebäude und das zu fördernde Gebäude mit demselben Verfahren berechnet werden.
Zusätzlich darf der HT‘-Wert für das geförderte Gebäude den in der EnEV 2009, Anlage 1, Tabelle 2, festgelegten Höchstwert für den jeweiligen Gebäudetyp nicht überschreiten. Es müssen also bei einem Förderantrag zwei Begrenzungen für den Transmissionswärmeverlust beachtet werden:
- die in den Förderstufen festgelegte Grenze, deren konkreter Wert mit dem Referenzgebäudeverfahren ermittelt wird und deshalb je nach Gebäude unterschiedlich ausfällt (Abb. 1 ).
- der feste Höchstwert gemäß EnEV 2009, Anlage 1, Tabelle 2, der sich nur nach dem Gebäudetyp richtet (Abb. 2).
Konditionen bleiben
Die Förderkonditionen bleiben auch mit der Umstellung im Oktober unverändert: Für alle Förderstufen im Programm Energieeffizient Sanieren – Sanierung zum KfW-Effizienzhaus gilt ein einheitlicher Zinssatz (Abb. 3 und 4). Die Unterscheidung nach Energieeffizienz erfolgt wie bisher durch den Tilgungszuschuss. Die Differenzierung der Förderung im Programm Energieeffizient Bauen erfolgt wie bisher über unterschiedliche Zinssätze. Grundsätzlich gilt: Je höher die Energieeffizienz des Gebäudes, umso attraktiver ist die Förderung!
Übergang bis Jahresende
Anträge zu den neu eingeführten Förderstufen können ab dem 1. Oktober 2009 nach den neuen Programmbestimmungen gestellt werden. Bis zum 30. Dezember 2009 werden darüber hinaus noch Anträge nach den alten Programmbestimmungen akzeptiert. Konkret bedeutet das: wer die neuen Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen möchte, muss den Nachweis auf Basis der EnEV 2009 erbringen. Dabei muss das Referenzgebäudeverfahren eingesetzt werden. Wer die bisherigen Förderungen nutzen möchte, weist die Anforderungen auf Basis der EnEV 2007 nach. Während der Übergangszeit wird die ausgereichte Förderung bei energetisch vergleichbaren Standards übereinstimmen. Damit wird z.B. der Tilgungszuschuss für das KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV 2009) mit 5 % der Höhe des Tilgungszuschusses des heutigen KfW-Effizienzhauses 100 (EnEV 2007) entsprechen.
Britta Großmann
INFO
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