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Viel Kritik für eine Abschwächung der EnEV in der Verhandlungsphase des Koalitionsvertrags haben NRW-CDU und -FDP nicht von ihrem Vorhaben abgebracht: Sie wollen erreichen, dass die EnEV 2016 ausgesetzt wird.
Hauseigentümer müssen bei der Wärmedämmung von Gebäudefassaden eine Dämmschicht von durchschnittlich 14 cm Stärke anbringen. Das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) seit mehreren Jahren vor. Doch neuerdings gibt es - amtlich bestätigt - eine Ausnahme von der Regel, die jedoch wenig sinnvoll ist.
Die Umwelt- und Energieminister der Länder mit Regierungsbeteiligung von Bündnis 90 / Die Grünen haben sich mit einem offenen Brief und einem Positionspapier bezüglich der geplanten gesetzlichen Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG an Dr. Barbara Hendricks und Sigmar Gabriel gewendet. Sie fordern eine grundlegende Novelle mit der gebotenen Tiefe und Sorgfalt.
Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat im Januar 2016 den 21. Teil ihrer Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung veröffentlicht. Er liefert Antworten zu vier Fragen rund um die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene EnEV-Novelle.
Laut einer Studie des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt und Energie verfehlt die EnEV mit ihrer Ausrichtung an der künstlich geschaffenen Größe des Primärenergiebedarfs ihre Steuerungswirkung für den Klimaschutz. Die Auftraggeber der Studie fordern eine schnelle Korrektur.
Thermischer Komfort im Sommer Aufgrund des Klimawandels und der immer dichteren und hochgedämmten Bauweise wächst die Bedeutung des sommerlichen Wärmeschutzes und der Überhitzungsgefahr in Gebäuden. Um angenehme Raumtemperaturen zu erreichen, genügt es oft nicht, die Vorgaben der novellierten DIN 4108-2 einzuhalten. Anhand eines Berechnungsbeispiels soll aufgezeigt werden, wie der thermische Komfort im Sommer berechnet, bewertet und in der Planung optimiert werden kann. Jan Karwatzki, Marina Nikolova
Blower-Door-Tests im Rahmen der EnEV, auch EnEV-Schlussmessungen genannt, machen den Großteil aller Luftdurchlässigkeitsmessungen an Gebäuden aus. Und die von den Messteams durchschnittlich ermittelte Luftwechselrate lag deutlich unter dem von der Energieeinsparverordnung vorgegebenen Maximalwert.
Warum die Umsetzung der Verordnung in der Warteschleife steckt Die EnEV ist seit Mai 2014 in Kraft, doch es fehlen immer noch Teile der Umsetzung. Warum die aktualisierten Bekanntmachungen noch nicht vorliegen und wie der Stand zum vereinfachten Verfahren „EnEV easy“ ist, lesen Sie hier. Britta Großmann
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat angekündigt, die seit 1. Mai 2014 geltenden Informationspflichten für Vermieter und Verkäufer bezüglich der Energieeffizienz in Immobilienanzeigen genau zu beobachten und Verstöße juristisch zu verfolgen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Bundesanzeiger die “Arbeitshilfe Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und “alte“ Energieausweise vom 17. April 2014“ bekannt gemacht.
In den letzten Tagen vor dem offiziellen Inkrafttreten der geänderten EnEV am 1. Mai 2014 wurde die Kommunikation von Berlin, Verbänden und Organisationen mit unterschiedlichem Tenor hochgefahren. Der offizielle Wortlaut der EnEV wurde jedoch noch gar nicht bekanntgemacht. Wir empfehlen deshalb die nichtamtliche Volltext-Leseversion.
Die neue EnEV 2014 tritt mit einem Geburtsfehler in Kraft. Dieser betrifft die neuen Stichprobenkontrollen, denen neben Energieausweisen auch Inspektionsberichte über Klimaanlagen laut §12 EnEV zu unterziehen sind.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat im Rahmen des Infoportals Energieeinsparung eine kostenlose Hotline per Telefon, E-Mail und Kontaktformular für Fragen rund um die EnEV eingerichtet.
Die 18599 Gütegemeinschaft erwartet beim Start der neuen EnEV zum 1. Mai 2014 massive Probleme. Zwar ist die Registrierstelle des DIBt inzwischen eingerichtet, die mangelhafte Dateibeschreibung für das Registrierungsportal bereite allen Softwareherstellern jedoch ernsthafte Probleme.
Mit der Verkündung einer Änderungsverordnung am 21. November hat die EnEV 2014 nun das Rechtsetzungsverfahren durchlaufen. Sie tritt nun offiziell am 1. Mai 2014 in Kraft. Schon wenige Monate später wird es eine neue EnEV geben.
Eine Auslegung der EnEV 2009 zu § 14 Absatz 1 ist neu erschienen. Durch die Auslegungen (17. Staffeln, davon sieben zur EnEV 2009) erhalten EnEV-Anwender eine höhere Rechtssicherheit.
Wer ein Haus erbt, hat bezüglich der Energieeinsparverordnung (EnEV) dieselben Pflichten wie ein Hauskäufer. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin.
Der NABU hat den von der Bundesregierung beschlossenen EnEV-Entwurf als “Pfusch am Bau“ bezeichnet. Was auf den ersten Seiten wie die Erhöhung der Anforderungen für Neubauten aussieht, werde auf den hinteren Seiten wieder kassiert. Der NABU hofft nun auf den Bundesrat.
Nach der Vorlage des EnEV-Referentenentwurfs wurden vom BMVBS zwei Ergänzungsgutachten beauftragt, deren Endberichte jetzt als BMVBS-Online-Publikationen veröffentlicht worden sind.
Der EnEV-Referenten-Entwurf ist fertiggestellt. Nur noch eine juristische Klärung steht aus, dann wird er den Ländern und Verbänden vorgelegt. Erfahren Sie, welche Eckpunkte bereits bekannt sind und wann mit dem Inkrafttreten der neuen EnEV zu rechnen ist.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat auf seinem Informationsportal zur Energieeinsparung 14 Gutachten zur aktuellen EnEV-Novellierung veröffentlicht.
Der Arbeitsentwurf für die EnEV 2012 zeigt, dass die Definition eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands, sowie Primärenergiebezug und Kompensationsprinzip in der EnEV falsche Anreize schaffen und den Klimaschutz aushebeln.
Zwei aktuelle Auslegungen der EnEV 2009 sind jetzt erschienen. Durch die Auslegungen (16. Staffel zur EnEV 2009) erhalten EnEV-Anwender eine höhere Rechtssicherheit.
Mit einem Positionspapier kritisiert der BHKS, dass die EnEV für den energetischen Nachweis aktuell kein praktikables Berechnungsverfahren zur Verfügung stellt. Der BHKS fordert die Zulassung eines vereinfachten Verfahrens.