Rund 44 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Derzeit bleiben erhebliche Energieeffizienzpotenziale in der Wirtschaft ungenutzt. Um spürbare Fortschritte bei der Verringerung des Endenergieverbrauchs und der Reduzierung der CO-Emissionen zu erzielen, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verstärkt Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien für Prozesswärme in Deutschland.
Das BMWi hat die bisherigen Förderangebote im Bereich Energieeffizienz neu strukturiert. Das modular aufgebaute Förderprodukt - seit kurzem in „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ (295) umbenannt - der KfW setzt dabei neue Anreize. Das seit 1. Januar 2019 bestehende Förderangebot unterstützt entsprechende Maßnahmen durch zinsgünstige Kredite der KfW (bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten) in Verbindung mit Tilgungszuschüssen aus Mitteln des BMWi. Pro Vorhaben können Kredite von in der Regel bis zu 25 Mio. Euro bei Kreditlaufzeiten von bis zu 20 Jahren gewährt werden. Die Tilgungszuschüsse aus Mitteln des BMWi betragen bis zu 10 Mio. Euro.
Module 1: Querschnittstechnologien (Einzelmaßnahmen)
Im Modul 1 fördert die KfW Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dazu zählen Querschnittstechnologien wie elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Anlagen zur Abwärmenutzung oder die Dämmung von Anlagen. Die Unternehmen erhalten dabei einen attraktiven Tilgungszuschuss. Er beträgt in ...
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