Die Bundesförderung für effiziente Gebäude sieht bei den Einzelmaßnahmen eigentlich auch Zuschüsse für Luft-Luft-Wärmepumpen, konkret Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen, vor. Allerdings ist ein rechtssicheres Beantragen der Förderung aufgrund unklarer Spezifikationen und Anforderungen an die Geräte im Hinblick auf die geforderten Hersteller- und Fachunternehmererklärungen derzeit nicht möglich. Darauf weist der FGK hin.
Im Einzelnen handelt es sich um Anforderungen an den hydraulischen Abgleich, an den Nachweis der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 sowie an die netzdienliche Schnittstelle. Wegen letzterem sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Gerätehersteller übereingekommen, die Beantragung der Förderung für Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen vorläufig auszusetzen und sie vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen zu streichen. „Durch diese drastische Maßnahme des BAFA sollen Streitigkeiten der Antragsteller mit dem BAFA aufgrund der aktuell unklaren Vorgehensweise beim späteren Nachweis vermieden werden“, erklärt der FGK.
Technische FAQ müssen geändert werden
Mit den technischen FAQ zur Einzelmaßnahmenförderung ist das BAFA laut FGK über die technischen Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgegangen. Das Bundesamt habe die Standards SG Ready und VHPready verpflichtend für die Erfüllung der Netzdienlichkeit definiert, obwohl der FGK darauf hingewiesen habe, dass sie nicht für Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen anwendbar seien. Dem FGK zufolge bemühen sich der Verband, das BAFA und das Bundeswirtschaftsministerium um eine Anerkennung des FGK-Status-Reports 60 „Anforderungen an DX-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG“ in den technischen FAQ.
Sobald dies geschehen sei, würden Luft/Luft-Wärmepumpen wieder in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgeführt. Damit könnte wie der eine Förderung beantragt werden. „Mit Blick auf das Ziel einer schnellen Dekarbonisierung der Gebäudetechnik ist es kontraproduktiv, dass gerade die effizientesten Wärmepumpen aktuell von der Förderung ausgenommen sind“, kommentiert der FGK die Aussetzung der Förderung. Quelle: FGK / jb
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